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Kitabedarfsplan 2023/24

Entsprechend § 80 Abs. 1 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Gesamtverantwortung verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 23/2231-BV – Empfehlung der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 23.01.2024 - "Kitabedarfsplan 2023/24 - Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuungsangebote der Stadt Jena"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Bedarfsplan gilt für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Kindertagesstättenbedarfsplan wird im Jahr 2024 fortgeschrieben.

Kosten soweit bezifferbar

2023

Gesamtkosten: 67.200 T€
Maßnahmebezogene Einnahmen: 28.000 T€
Eigenanteil: 39.200 T€

2024

Gesamtkosten: 70.300 T€
Maßnahmebezogene Einnahmen: 28.000 T€
Eigenanteil: 42.300 T€

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder / Jugend / Familie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (SGB VIII und ThürKiGaG).

Informell: Nein.
Eine informelle Beteiligung an der Fortschreibung ist gesetzlich ausgeschlossen.

Aktualisierungsdatum

31.01.2024

Versionsnummer

1.0

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