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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 45 "EichplatzAreal - Baufeld A"

Die Umsetzung des städtebaulichen Rahmenplanes für das EichplatzAreal wird in mehreren Schritten erfolgen. Die STRABAG Real Estate konnte im Investorenauswahlverfahren für das erste Baufeld (Baufeld A) mit dem besten Konzept überzeugen. Es sollen drei unterschiedlich gestaltete Hochpunkte mit einem Mix aus Wohnungen und Büroräumen sowie gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen entstehen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Alle Informationen zum bisherigen Verfahren finden Sie zusammengefasst auf dieser Internetseite.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 24/2341-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.04.2024 - "Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "EichplatzAreal - Baufeld A""
  • Beschlussvorlage Nr. 24/2339-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.04.2024 - "Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "EichplatzAreal - Baufeld A""
  • Beschlussvorlage Nr. 24/2340-BV - Beschluss des Stadtrates vom 24.04.2024 - "Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "EichplatzAreal - Baufeld A""
  • Beschlussvorlage Nr. 23/2307-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 18.01.2024 - "Absicht zur Einziehung von Teilflächen des Eichplatz"
  • Beschlussvorlage Nr. 23/2131-BV - Beschluss des Stadtrates vom 22.11.2023 - "Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "EichplatzAreal - Baufeld A""
  • Beschlussvorlage Nr. 20/0731-BV - Beschluss des Stadtrates vom 17.02.2021 - "Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 45 "EichplatzAreal - Baufeld A""

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Durchführungsvertrag, das Ergebnis der Abwägung sowie die Satzung wurden am 24.04.2024 vom Stadtrat beschlossen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Satzung ist bei der Oberen Verwaltungsbehörde (Landesverwaltungsamt) zur Genehmigung einzureichen. Wenn es keine Einwände gibt, wird die Satzung ortsüblich im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht. Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Vorhabenträger.

Betroffenes Gebiet

Jena-Zentrum

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.

Informell: Ja.
Die formelle Beteiligung wird durch zusätzliche Informationsangebote ergänzt. Am 09.01.2024 fand im Rahmen der Veröffentlichung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB eine Informationsveranstaltung statt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie unter Links, die gezeigte Präsentation unter Downloads.

Aktualisierungsdatum

25.04.2024

Versionsnummer

3.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

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Downloads

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