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Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Jena

Mit dem Stadtratsbeschluss „Klima-Aktionsplan: Jena klimaneutral bis 2035“ wurde die Stadtverwaltung u. a. mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

Mit dem am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossenen Wärmeplanungsgesetz werden Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ab dem 01.01.2024 verpflichtet, einen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 zu erstellen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung soll der Stadt Jena der Weg hin zu einer Wärmeversorgung, frei von fossilen Energieträgern, aufgezeigt werden. Das Hauptziel ist die Ausweisung von Wärmenetzgebieten und Gebieten für dezentrale Wärmeversorgung. So soll Planungs- und Investitionssicherheit für Bürger, Unternehmen und die Stadt selbst geschaffen werden.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 23/0157-BV – Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 07.12.2023 „Auftragsvergabe: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Jena“ (nicht öffentlich)
  • Beschlussvorlage Nr. 23/2218-BV – Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2023 „Einwohner:innen-Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung“
  • Beschlussvorlage Nr. 22/1794 – Beschluss des Stadtrates vom 19.04.2023 „Klima-Aktionsplan: Jena klimaneutral bis 2035“

Aktueller Bearbeitungsstand

Durch das beauftragte Büro wurde der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung erarbeitet. In der Zeit vom 10. - 09.03.2025 lag der Entwurf öffentlich aus und es konnten von allen Interessierten Stellungnahmen eingereicht werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die eingegangenen Stellungnahmen werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die finale Planung geprüft und der Entwurf ggfs. noch einmal angepasst. Ziel ist es, dass die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Jena im II. Quartal 2025 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Hinweis: Weiterführende Informationen finden Sie auf der städtischen Internetseite zur Kommunalen Wärmeplanung.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten: 188.888,70 €
Fördermittel: 169.999,83 €
Eigenanteil: 18.888,70 €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit.

Informell: Ja.
In die Erarbeitung werden der Stadtrat und die Ortsteilräte aktiv einbezogen. Am 19.09.2024 fand für alle Interessierten eine öffentliche Informationsveranstaltung zum aktuellen Bearbeitungsstand statt. Eine weitere Veranstaltung zur Präsentation der Endergebnisse folgte am 18.02.2025 folgen.

Aktualisierungsdatum

10.03.2025

Versionsnummer

2.0

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