Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Jena
Mit dem Stadtratsbeschluss „Klima-Aktionsplan: Jena klimaneutral bis 2035“ wurde die Stadtverwaltung u. a. mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt.
Mit dem am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossenen Wärmeplanungsgesetz werden Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ab dem 01.01.2024 verpflichtet, einen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 zu erstellen.