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Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Jena

Mit dem Stadtratsbeschluss „Klima-Aktionsplan: Jena klimaneutral bis 2035“ wurde die Stadtverwaltung u. a. mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

Mit dem am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossenen Wärmeplanungsgesetz werden Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ab dem 01.01.2024 verpflichtet, einen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 zu erstellen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung soll der Stadt Jena der Weg hin zu einer Wärmeversorgung, frei von fossilen Energieträgern, aufgezeigt werden. Das Hauptziel ist die Ausweisung von Wärmenetzgebieten und Gebieten für dezentrale Wärmeversorgung. So soll Planungs- und Investitionssicherheit für Bürger, Unternehmen und die Stadt selbst geschaffen werden.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 25/0378-BV – Empfehlung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 19.06.2025 „Kommunale Wärmeplanung“
  • Berichtsvorlage Nr. 25/0305-BE - Kenntnisnahme durch den Stadtrat am 29.04.2025 "Bericht zur Einbeziehung der Öffentlichkeit an der Kommunalen Wärmeplanung"
  • Beschlussvorlage Nr. 23/0157-BV – Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 07.12.2023 „Auftragsvergabe: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Jena“ (nicht öffentlich)
  • Beschlussvorlage Nr. 23/2218-BV – Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2023 „Einwohner:innen-Beteiligung zur kommunalen Wärmeplanung“
  • Beschlussvorlage Nr. 22/1794 – Beschluss des Stadtrates vom 19.04.2023 „Klima-Aktionsplan: Jena klimaneutral bis 2035“

Aktueller Bearbeitungsstand

Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Jena soll dem Stadtrat am 25.06.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Nach dem Beschluss des Stadtrates wird die Verwaltung neue Entwicklungen spätestens nach 3 Jahren in die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung aufnehmen, bewerten und eine Fortschreibung ggfs. auch vorzeitig durchführen.

Hinweis: Weiterführende Informationen finden Sie auf der städtischen Internetseite zur Kommunalen Wärmeplanung.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten: 525.000 €
Fördermittel: 75.000 €
Eigenanteil: 450.000 €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit.

Informell: Ja.
In die Erarbeitung wurden der Stadtrat und die Ortsteilräte aktiv einbezogen. Am 19.09.2024 fand für alle Interessierten eine öffentliche Informationsveranstaltung zum aktuellen Bearbeitungsstand statt. Eine weitere Veranstaltung zur Präsentation der Endergebnisse folgte am 18.02.2025.

Aktualisierungsdatum

20.06.2025

Versionsnummer

3.0

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