Weitere Informationen zum Vorhaben
Der Stadtteil Winzerla ist durch Gewerbe und Einzelhandel, jedoch vorrangig als Wohnstadtort von Bedeutung und setzt sich aus unterschiedlichen Wohnstrukturen zusammen. Winzerla weist im Bereich der Großwohnsiedlung kein ausgeprägtes Stadtteilzentrum auf. Dennoch wurden mit dem seit über 20 Jahren agierenden Stadtteilmanagement eine Grundlage zur Entstehung, Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen und kulturellen Netzwerke geschaffen. Um diesen Prozess erfolgreich weiter zu führen, bemüht sich der Stadtteil bereits seit längerer Zeit um einen zentralen Ort, der das Miteinander und den Wandlungsprozess im Stadtteil moderiert. Dieser soll Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner vorhalten und damit einen ergeblichen Beitrag zur Hebung der Wohnqualität in Winzerla leisten. Nach intensiver Prüfung und Abwägung wurde am östlichen Ende der Wasserachse der Standort für die Errichtung eines Bürger- und Begenungszentrums fesstgelegt und durch den Stadtrat im Januar 2024 bestätigt.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung) erstellt werden. Vordringliche Ziele des Planvorhabens sind:
- Entwicklung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche,
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung des Bürgerbegegnungszentrums Winzerla als Raum für lebendige Demokratie und
- Sicherung einer hohen städtebaulichen Qualität.
Desweiteren soll im Zuge des Verfahrens geprüft und erfasst werden, ob sich mit dem Neubau des Gebäudes in Winzerla Leerstände ergeben und ob es weitere räumliche Kapazitätten im Ortsteil gibt, die ohne aktuelle Nutzung sind. Dabei sind mögliche Optionen für deren Nachnutzung zu untersuchen.
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage Nr. 24/0251-BV - Beschluss des Stadtrates vom 26.03.2025 "Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes B-Wz 07 "Bürgerbegegnungszentrum Winzerla als Raum für lebendige Demokratie, Jena-Winzerla"
- Beschlussvorlage Nr. 24/2433-BV – Beschluss des Stadtrates vom 23.04.2024 „Bürgerzentrum Winzerla - Einreichung Projektvorschlag (Phase 1) beim Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“
- Beschlussvorlage Nr. 23/2305 – Beschluss des Stadtrates vom 24.01.2024 „Bürgerzentrum in Winzerla“
Aktueller Bearbeitungsstand
Mit dem Einleitungsbeschluss vom 26.03.2025 kann die Vorbereitung des architektonischen Realisierungswettbewerbs beginnen.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
In einem ersten Schritt wird eine Verfahrensbetreuung ausgeschrieben und beauftragt. Darüber hinaus werden die für die Wettbewerbsaufgabe notwendigen Voruntersuchungen sowie Vermessungsleistungen durchgeführt. Begleitend wird ein Konzept zur Beteiligung der Bürgerschaft und der Institutionen erarbeitet. Die Wettbewerbsergebnisse werden die Grundlage für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 2 BauGB bilden. Die Beteiligungsphase erfolgt voraussichtlich im I. Quartal 2026.
Kosten soweit bezifferbar
Gesamtkosten der Maßnahme: 6.840.000 €
Maßnahmebezogene Einnahmen: 4.560.000 €
Eigenanteil: 2.280.000 €
Jährliche Folgekosten: -
Betroffenes Gebiet
Winzerla
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Kinder / Jugend / Familie
Kultur / Freizeit / Sport
Soziales / Senioren
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Ja.
Im Rahmen des Wettbewerbs und der weiteren Planung ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligungsformate werden im weiteren Planungsverlauf konkretisiert.
Aktualisierungsdatum
31.03.2025
Versionsnummer
1.0
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