Logo - Header

Kita-Bedarfsplan 2024/25

Entsprechend § 80 Abs. 1 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Gesamtverantwortung verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 24/2480-BV – Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 28.08.2024 - "Kita-Bedarfsplan 2024/25"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Bedarfsplan gilt für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2025.

Kosten soweit bezifferbar

2024

Gesamtkosten: 61.300 T€
Maßnahmebezogene Einnahmen: 25.700 T€
Eigenanteil: 35.600 T€

2025

Gesamtkosten: 61.200 T€
Maßnahmebezogene Einnahmen: 25.200 T€
Eigenanteil: 36.000 T€

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder / Jugend / Familie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (SGB VIII und ThürKiGaG).

Informell: Nein.
Eine informelle Beteiligung an der Fortschreibung ist gesetzlich ausgeschlossen.

Aktualisierungsdatum

05.11.2024

Versionsnummer

1.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

Hinweis einreichen

Links