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Stadtklimakonzept

Die Stadt Jena mit einer seit Jahren prosperierenden wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung soll auch in Zukunft ein attraktiver Ort zum Leben und Arbeiten bleiben. Länger anhaltende Hitzeperioden und die dadurch hervorgerufene Belastung der Bevölkerung stellen die Stadt zunehmend vor die Herausforderung und Aufgabe, präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Neben dem Schutz des Klimas mit Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Ausstoßes der klimarelevanten Treibhausgase ist daher die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine kommunale Aufgabe, die angesichts steigender Auswirkungen stetig an Bedeutung gewinnt.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 24/0130-BV – Empfehlung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 21.11.2024 „Stadtklimakonzept für die Stadt Jena"

Aktueller Bearbeitungsstand

Das Stadtklimakonzept wurde am 26.02.2025 vom Stadtrat beschlossen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Mit dem Beschluss des Stadtklimakonzeptes werden

  • die Ergebnisse des Stadtklimakonzeptes - insbesondere die Handlungsempfehlungen der klimatischen Planungshinweiskarte sowie die Inhalte der Einzelsteckbriefe zu den FNP-Entwicklungsflächen - über eine klimatische Beikarte in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes integriert und frühzeitig Berücksichtigung in der Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung finden,
  • der Oberbürgermeister beauftragt, verbindliche Richtlinienfür eine klimaangepasste Bauweise und Freiflächengestaltung für die Stadt Jena zu prüfen und zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Kenntnis oder Beschlussfassung vorzulegen und
  • das bestehende kommunale Förderprogramm "Grüne Oasen in Jena" für eine klimaökologische Verbesserung des Stadtgebietes fortgeführt, inhaltlich ausgeweitet und stärker beworben.

Kosten soweit bezifferbar

-

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung der Öffentlichkeit.

Informell: Nein.
Da dieses Konzept eine Handlungsgrundlage für eine nachhaltige, klimaangepasste Standentwicklung sein wird, ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht möglich.

Aktualisierungsdatum

27.02.2025

Versionsnummer

1.0

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