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Hitzeaktionsplan für die Stadt Jena

Mit dem Hitzeaktionsplan soll die Jenaer Bevölkerung und insbesondere die sog. vulnerablen Gruppen (u.a. Kleinkinder, ältere Menschen, gesundheitlich vorbelastete Menschen, Schwangere) besser vor den zukünftig intensiver werdenden Hitzeperioden und den damit verbundenen Gesundheitsgefahren geschützt werden. Es sollen klare Handlungsabläufe und Zuständigkeiten im Falle eines Hitzeereignisses etabliert werden, die Risikokommunikation gestärkt sowie der bauliche Hitzeschutz noch stärker in der Planung verankert werden.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Neben dem Schutz des Klimas mit Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Ausstoßes der klimarelevanten Treibhausgase ist daher die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine kommunale Aufgabe, die angesichts steigender Auswirkungen stetig an Bedeutung gewinnt. Der Hitzeaktionsplan führt insgesamt 35 Maßnahmen in vier thematischen Handlungssäulen (Hitzeprävention, Risikokommunikation, Akutereignis, Monitoring und Evaluation) auf.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 25/0332-BV – Empfehlung der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 22.04.2025 „Hitzeaktionsplan für die Stadt Jena"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Hitzaktionsplan soll dem Stadtrat am 21.05.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Mit dem Beschluss des Hitzeaktionsplanes werden

  • die Sofortmaßnahmen prioritär umgesetzt,
  • eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe gegründet, welche in regelmäßigen Abständen über Fortschritte, Hemmnisse sowie Notwendigkeiten bei der Maßnahmenumsetzung berät sowie notwendige Impulse nach Außen gibt und
  • geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, die für die Umsetzung der Maßnahmen nowendigen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereit zu stellen. 

Kosten soweit bezifferbar
-

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder / Jugend / Familie
Soziales / Senioren
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung der Öffentlichkeit.

Informell: Ja.
Der Maßnahmenkatalog wurde in zahlreichen Sitzungen der Kernarbeitsgruppe, Akteurstreffen, Klima-Saziergängen und einer Bürgerbefragung erarbeitet. Für die Umsetzungsphase sind weitere Formate geplant.

Aktualisierungsdatum

25.04.2025

Versionsnummer

1.0

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