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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 40.1 "Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen am alten Weinberg""

Im Jahr 2021 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan VBB-J 40 "Wohnen am alten Weinberg" rechtskräftig. Nach mehrfachen Fristverlängerungen für die Umsetzung des Bauvorhabens kam es im Jahr 2024 zu einem Wechsel des Vorhabenträgers. 

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 25/0385-BV - Beschluss des Stadtrates vom 28.08.2025 "Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans VBB-J 40.1 "Wohnen am alten Weinberg" in Jena-West"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Einleitungsbeschluss soll dem Stadtrat am 27.08.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Sobald der Vorentwurf erarbeitet ist, soll die Öffentlichkeit frühzeitig über diesen informiert und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB’s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2026.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten übernimmt der neue Vorhabenträger.

Betroffenes Gebiet

Jena-West

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

28.08.2025

Versionsnummer

1.0

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