Logo - Header

Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "

Die Krieger Unternehmensgruppe (zu der auch die Möbel Kraft AG gehört) hat die Möbelhauskette "FINKE" übernommen. Dazu zählt auch der Standort in Jena an der Stadtrodaer Straße. Die Krieger Projektentwicklung GmbH beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des Möbel-Einrichtungshauses.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Folgende wesentliche Planungziele sollen mit dem Bebauungsplan sichergestellt werden:

  • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Umbau und der Erweiterung des Möbel-Einrichtungshauses;
  • Festsetzung einer maximalen Verkaufsfläche von 38.100 m², darunter maximal 3.900 m² Randsortimente;
  • Errichtung einer Verbindung für Fußgänger und Radfahrer auf der Nordseite der Stadtrodaer Straße (Lückenschluss);
  • Festsetzen eines hohen Anteils an Dachbegrünung.

Folgende wesentlichen Änderungen wurden im 2. Entwurf vorgenommen:

  • Verschiebung des geplanten Rad- / Gehwegs an die Stadtrodaer Straße und daraus folgend eine Verkleinerung der öffentlichen Verkehrsfläche,
  • Verkleinerung der Sondergebietsfläche durch Einordnung der straßenbegleitenden Baumreihe im östlichen Bereich,
  • Einfügen von Leitungsrechten und neuen Trafostandorten,
  • Festsetzung einer Mindestverkaufsfläche,
  • Anpassung der Höhenfestsetzungen für Gebäude und Werbepylon,
  • Festsetzung von Flächen für solare Energiegewinnung und
  • Anpassung der Baulinien (Verkleinerung).

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 25/0610-BV - Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2025 "Erschließungsvertrag zu Neubau Rad-/Gehweg für Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "
  • Beschlussvorlage 25/0609-BV - Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2025 "Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "
  • Beschlussvorlage 25/0608-BV - Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2025 "Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "
  • Beschlussvorlage 24/0143-BV - Beschluss des Stadtrates vom 29.01.2025 "Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den 2. Entwurf zum Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "
  • Beschlussvorlage 21/1111-BV - Beschluss der Stadtrates vom 08.12.2021 "Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "
  • Beschlussvorlage 19/2249-BV - Beschluss der Stadtrates vom 09.05.2019 "Städtebaulicher Vertrag zur Ausarbeitung der städtebaulichen zum Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "
  • Beschlussvorlage 18/2063-BV - Beschluss des Stadtrates vom 23.01.2019 "Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 sowohl den Abwägungs- als auch den Satzungbeschluss gefasst. Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt gab es keine Beanstandung der Satzung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr 10/26 vom 13.03.2026 ist der Bebauungsplan rechtskräftig und kann über den unten stehenden Link eingesehen werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes kann die Umsetzung des Verfahrens beginnen. Zum Zeitplan der Umsetzung können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten des Planverfahrens werden von der Krieger Projektentwicklung GmbH getragen.

Betroffenes Gebiet

Drackendorf
Neulobeda

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Verfahren gemäß BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

07.11.2025

Versionsnummer

5.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

Hinweis einreichen

Links