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Bebauungsplan Nr. B-Lo 03 F.1 „Lobeda-Süd LS 2, 1. Änderung und Ergänzung“

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 22.01.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Lobeda-Süd LS 2“ in seinem nördlichen Bereich zu ändern bzw. zu erweitern. Es handelt sich um eine weitgehend ebene Fläche im Norden des Plangebietes, auf der bislang Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt sind sowie ein östlich angrenzendes, als landwirtschaftliche Wiesenfläche genutztes Grundstück.

Ziel der Planung ist die Entwicklung der vorhandenen Flächenreserven für eine gewerbliche Nutzung, verbunden mit der Sicherung der vorrangigen Ansiedlung von Betrieben des produzierenden Gewerbes. Dabei begünstigt die unmittelbare Nähe zu bereits bestehenden und bebauten Gewerbeflächen die Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe.

Die Planung korrespondiert mit dem aktuellen Planungsstand der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP). Im 2025 öffentlich ausgelegten FNP-Entwurf sind die zur Bebauung vorgesehenen Flächen als Gewerbeflächen dargestellt.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Für die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Entwicklung der vorhandenen Flächenreserven für eine gewerbliche Nutzung
  • Sicherung der vorrangigen Ansiedlung von Betrieben des produzierenden Gewerbes
  • Gewährleistung einer städtebaulich verträglichen Höhenentwicklung
  • Sicherung des erforderlichen Immissionsschutzes
  • Erhalt des in Ost-West-Richtung verlaufenden Hohlweges als Grünfläche
  • Erschließung der zusätzlichen Gewerbeflächen über eine von der Stockholmer Straße abzweigende Stichstraße östlich des Hohlweges
  • Vernetzung aller Grünflächen im Plangebiet untereinander und mit der Umgebung
  • Sicherung direkter fußläufiger Verbindungen zum städtebaulichen Umfeld, insbesondere in Richtung Lobeda-West

Letzter Beschluss zum Vorhaben

Beschluss des Stadtrates Nr. 19/0057-BV vom 22.01.2020: „Bebauungsplan B-Lo 03, Lobeda-Süd LS 2‘ – Überarbeitung von Teilgebieten und Änderung des Geltungsbereiches“

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan wurde erarbeitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen in der Zeit vom 19.06. bis einschließlich 06.07.2026.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Unter Einarbeitung der Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der TÖB wird der Entwurf zum Bebauungsplan erarbeitet. Mit diesem Planentwurf erfolgen die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden sowie der TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Mit dem Abschluss des Planverfahrens (und damit der Entwicklung der Gewerbeflächen) ist frühestens im Jahr 2027 zu rechnen.

Kosten soweit bezifferbar

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Betroffenes Gebiet

Neulobeda, Gewerbegebiet Lobeda-Süd

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

25.06.2026

Versionsnummer

1.0

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