Weitere Informationen zum Vorhaben
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 2006 ist auf dem Gebiet „Closewitzer Straße“ eine Wohnbaufläche und Grünfläche dargestellt. Im noch nicht rechtsgültigen Entwurf der Fortschreibung des FNP wurde die Wohnbaufläche an den Flächenzuschnitt aus der Wohnbauflächenkonzeption angepasst.
Mit der Planaufstellung werden vordringlich folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung von Wohnbebauung in klimaangepasster Bauweise gemäß der Wohnbauflächenkonzeption Jena 2035
- Entwicklung eines Wohnquartiers mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität
- Ordnung des ruhenden Verkehrs
- Festsetzung eines Grünstreifens als Siedlungsrand zur Ausgestaltung des Übergangs zu den benachbarten Kleingärten
- Schaffung zusammenhängender Grünflächen mit Potenzial zur nächtlichen Kaltluftproduktion
- Schließung lokaler Wasserkreisläufe durch Rückhaltung, Nutzung und – sofern möglich – Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken
- Ausweisung notwendiger Immissionsschutz-, Ausgleichs- und Artenschutzrechtlicher Maßnahmen
- Sicherung der Durchgängigkeit des Areals für den nicht motorisierten Verkehr in Richtung der angrenzenden Grünräume
- Herstellung der verkehrlichen und medienseitigen Erschließung
Zur Sicherung der Durchsetzbarkeit der im Plan verfolgten Ziele soll parallel eine Vorkaufsrechtsatzung (26/0848-BV) verabschiedet werden.
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage 26/0848- BV – Beschluss des Stadtrates vom 01.07.2026 „Vorkaufsrechtsatzungen für den strategischen Flächenerwerb zur Umsetzung des Jenaer Baulandmodells Wohnen auf Grundlage des Wohnbauflächenkonzepts Jena 2035; „Paket 1““
- Beschlussvorlage 26/0897-BV- Beschluss des Stadtrates vom 01.07.2026 „Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes B-Lb 05 „Wohnbebauung An der Closewitzer Straße““
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtrat am 01.07.2026 beschlossen und am 13.08.2026 im Amtsblatt 32/26 (PDF) bekannt gemacht.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Mit dem Beschluss des Stadtrats kann mit der Erarbeitung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes begonnen werden. Die Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs ist im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung vorgesehen, deren Vorbereitung derzeit erfolgt.
Es ist daher noch offen, wann die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen wird.
Kosten soweit bezifferbar
ca. 21.500 €uro
Betroffenes Gebiet
Jena-Nord
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
Aktualisierungsdatum
21.09.2026
Versionsnummer
1.0
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