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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 36 "Hotel am Planetarium"

Im Jahr 2014 stellte die Ernst-Abbe-Stiftung bei der Stadt Jena den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung eines Hotelgebäudes westlich des Planetariums. Das Projekt steht in direktem Zusammenhang mit dem Einzeldenkmal Planetarium und wirkt deutlich in den Botanischen Garten. Auf Grund der sensiblen städtebaulichen und denkmalpflegerischen Situation ist eine behutsame und angepasste Planung und Projektumsetzung geboten.

Nach Prüfung der vorliegenden Stellungnahmen ist das geplante Vorhaben derzeit nicht mit geltenden Regelungen des Denkmal- und Umweltschutzes vereinbar. Der Stadtrat hat daher am 10.04.2019 beschlossen, den 2016 gefassten Einleitungsbeschluss aufzuheben.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Die Stadt Jena ist grundsätzlich bereit, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung dieses Areals zu beteiligen und darauf hinzuwirken, dabei alle Beteiligten in einem transparenten Prozess einzubinden. Es besteht von allen Seiten einen hohes Interesse daran, mögliche Synergien zu nutzen, auch wenn sich im bisherigen Verfahren zeigte, dass die ursprünglich geplante Bebauung und Nutzung im Plangebiet nicht realisierbar ist.

Wenn vom Vorhabensträger der Wille zur grundsätzlichen Fortführung des Projektes in deutlich anderer Form bestehen sollte, könnte ein möglicher Weg das Ausweichen der für einen Hotelbetrieb nötigen größeren Baumassen außerhalb des bisherigen Plangebietes sein. Der hohen Bedeutung des Areals angemessen, wird die Stadt sicherstellen, dass hierbei sowohl Denkmal- wie auch Umweltschutzbelange von vornherein zwingende Berücksichtigung finden.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 19/2275-BV - Beschluss des Stadrates vom 10.04.2019 "Einstellung des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 36 "Hotel am Planetarium""
  • Beschlussvorlage 16/0980-BV - Beschluss des Stadrates vom 27.09.2016 "Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 36 "Hotel am Planetarium""

Aktueller Bearbeitungsstand

Das Planverfahren wird für das Vorhaben in der bisher beantragten Form nicht weitergeführt.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Weiterführung einer abgeänderten Planung ist abhängig von der Vorhabenträgerin.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten für die Planung trägt die Vorhabenträgerin.

Betroffenes Gebiet

Jena-Zentrum

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kultur / Freizeit / Sport
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des PLanverfahrens gem. BauGB.

Informell: Ja.
Auf Grund der hohen Sensibilität ist eine intensive Einbeziehung Externer, vor allem des Ortsteilrates und der zuständigen Fachbehörden, zwingend erforderlich.

Aktualisierungsdatum

13.05.2020

Versionsnummer

3.0

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