Bebauungsplan B-Gö 08 "Im oberen Kreuz"
Auf Grund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und der Veränderung der Wohnraumansprüche hat der Stadtrat im Jahr 2011 den Beschluss gefasst, potenzielle Wohnbauflächen zu mobilisieren. Der gewachsene Bedarf kann aber nicht allein über eine Nachverdichtung in Innenstadtnähe befriedigt werden, in geringem Umfang ist auch künftig die Entwicklung von Außenbereichsflächen erforderlich. Mit dem Verfahren wird die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau von mehreren Einfamilienhäusern am Ortsrand von Göschwitz geschaffen.