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Bebauungsplan B-Gö 08 "Im oberen Kreuz"

Auf Grund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und der Veränderung der Wohnraumansprüche hat der Stadtrat im Jahr 2011 den Beschluss gefasst, potenzielle Wohnbauflächen zu mobilisieren. Der gewachsene Bedarf kann aber nicht allein über eine Nachverdichtung in Innenstadtnähe befriedigt werden, in geringem Umfang ist auch künftig die Entwicklung von Außenbereichsflächen erforderlich. Mit dem Verfahren wird die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau von mehreren Einfamilienhäusern am Ortsrand von Göschwitz geschaffen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 21/1140-BV - Beschluss des Stadtrates vom 08.12.2021 "Wiederaufnahme der Bebauungsplanung B-Gö 08 "Im oberen Kreuz" in Göschwitz"
  • Beschlussvorlage 12/1737-BV - Beschluss des Stadrates vom 14.11.2012 "Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan B-Gö 08 "Im oberen Kreuz" in Göschwitz"
  • Beschlussvorlage 12/1764-BV - Beschluss des Stadtrates vom 14.11.2012 "Vertrag über die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung für die Wohnbauflächen "Im oberen Kreuz" im Ortsteil Göschwitz"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Stadtrates hat am 08.12.2021 die Wiederaufnahme der Planung beschlossen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Zeitpunkt für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist noch offen.

Kosten soweit bezifferbar

-

Betroffenes Gebiet

Göschwitz

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Verfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

04.02.2022

Versionsnummer

1.4

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