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Kindertagesstättenbedarfsplan 2016 / 2017

Entsprechend § 80 Abs. 1 des 8. Sozialgesetzbuches ist das Jugendamt im Rahmen der Gesamtverantwortung verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Die Stadt Jena ist gemäß § 17 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) verpflichtet, die erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Im derzeitigen Bedarfsplan wurde der Bedarf an Plätzen für Kindertagesbetreuung auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose der Stadt Jena ermittelt und dargestellt und wird 2017 fortgeschrieben.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 16/0919-BV - Beschluss des Stadtrates vom 27.09.2016 "Kindertagesstättenbedarfsplan 2016 / 2017"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der aktuelle Bedarfsplan hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2017.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2017.

Kosten soweit bezifferbar

-

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder / Jugend / Familie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Der Stadtelternbeirat und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wurden nach § 80 Abs. 3 SGB VIII beteiligt.

Informell: Nein.

Aktualisierungsdatum

28.11.2016

Versionsnummer

1.0

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