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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 40 "Wohnen am alten Weinberg"

Mit dem Verfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Terassierung und Bebauung des rund 7.000 m² großen, zum Teil stark geneigten Geländes nordöstlich der Erfurter Straße an der Papiermühle geschaffen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Insgesamt sollen fünf Wohngebäude errichtet werden. Zwei der Häuser sind als Stadthäuser mit jeweils mindestens sieben Wohnungen konzipiert, zwei weitere als Stadtvillen mit jeweils mindestens fünf Wohnungen. Die Gesamtzahl der Wohnungen ist auf 28 beschränkt. Zusätzlich soll im hinteren Grundstücksbereich ein Einzelwohngebäude (Weinberghaus) errichtet werden, welches zusammen mit einem neu anzulegenden kleinen Weinberg bewirtschaftet werden soll. Der ruhende Verkehr wird laut Konzept überwiegend in den Untergeschossen der Neubauten untergebracht.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 20/0645-BV - Beschluss des Stadtrates vom 09.12.2020 "Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VbB-J 40 "Wohnen am alten Weinberg""
  • Beschlussvorlage 20/0644-BV - Beschluss des Stadtrates vom 09.12.2020 "Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VbB-J 40 "Wohnen am alten Weinberg""
  • Beschlussvorlage 20/0643-BV - Beschluss des Stadtrates vom 09.12.2020 "Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VbB-J 40 "Wohnen am alten Weinberg""
  • Beschlussvorlage 18/1799-BV - Beschluss des Stadtrates vom 22.08.2018 "Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VbB-J 40 "Wohnen am alten Weinberg""
  • Beschlussvorlage 18/1798-BV - Beschluss des Stadtrates vom 22.08.2018 "Einleitungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VbB-J 40 "Wohnen am alten Weinberg""
  • Beschlussvorlage 16/0923-BV - Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.08.2016 "Entscheidung über den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen am alten Weinberg"

Aktueller Bearbeitungsstand

Das Ergebnis der Abwägung, die Satzung sowie der Durchführungsvertrag wurden vom Stadtrat am 09.12.2020 beschlossen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Bebauungsplan ist mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 49/21 vom 09.12.2021 rechtskräftig. Die Planunterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben können hier eingesehen werden.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten der Planung werden vom Vorhabenträger getragen.

Betroffenes Gebiet

Jena-West

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Es sind derzeit keine Gründe erkennbar, die eine Beteiligung über das formelle Verfahren hinaus erfordern.

Aktualisierungsdatum

15.02.2022

Versionsnummer

1.5

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