Logo - Header

Entwicklung des Bahnhofes Jena-Göschwitz

Um die Zugangsbedingungen sowie das Erscheinungsbild am Bahnhof zu verbessern und in angemessenem Umfang P+R / Bike+R im Südraum der Stadt zu unterstützen, soll der östliche Zugangsbereich aufgewertet werden.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 22/1707-BV - Beschluss des Werkausschusses Kommunalservice Jena vom 30.11.2022 "Vergabe Planungsleistungen Vorplatz BHF Göschwitz (Ostseite)" - nichtöffentlich -
  • Beschlussvorlage 22/1517-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 07.07.2022 "Bahnhof Göschwitz, Anpassung der Planung Ostseite"
  • Beschlussvorlage 17/1380-BV - Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2017 "Entwicklung des Bahnhofes Jena-Göschwitz" (aufgehoben durch Beschlussvorlage 22/1517-BV)
  • Berichtsvorlage 17/1402-BE - Bericht an den Stadtentwicklungsausschuss vom 31.08.2017 "Entwicklung des künftigen IC-Knotens Jena-Göschwitz"

Aktueller Bearbeitungsstand

Für die Gestaltung der Ostseite wurde im Rahmen einer Projektarbeit mit der TU Dresden und dem Fachdienst Stadtumbau und Infrastruktur ein Gestaltungskonzept erarbeitet. Auf dieser Grundlagen wurden zwei Planungsvarianten entwickelt, die sich vor allem hinsichtlich der Angebotsplanung bzw. Bedarfsplanung für die Nutzer des Verknüpfungspunktes unterscheiden. Der Kauf einer weiteren Fläche zur Umsetzung des Gestaltungskonzeptes scheiterte überraschend, da die Deutsche Bahn AG einem Verkauf nicht zustimmte. Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden, reduzierten Fläche wurde das Konzept angepasst.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Vorzugsvariante wird planerisch weiter vertieft. Die Umsetzung der Maßnahme kann voraussichtlich ab dem Jahr 2024 erfolgen.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten: ca. 121.253 €
Maßnahmebezogene Einnahmen: ca. 43.230 €
Eigenanteil: ca. 78.023 €

Betroffenes Gebiet

Göschwitz

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität / Verkehr
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung der Öffentlichkeit.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine informelle Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

10.06.2024

Versionsnummer

2.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

Hinweis einreichen

Links