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Kindertagesstättenbedarfsplan 2017 / 2018

Entsprechend § 80 Abs. 1 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Gesamtverantwortung verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberchtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Die Stadt Jena ist gemäß § 17 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) verpflichtet, die erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitzustellen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 17/1359-BV - Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.09.2017 "Kindertagesstättenbedarfsplan 2017 / 2018"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der aktuelle Bedarfsplan hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2018.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2018. Der Kindertagestättenbedarfsplan 2018 / 2019 wird dem Stadtrat am 17.10.2018 zum Beschluss vorgelegt.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten Haushaltsjahr 2017: 51,4 Mio. €
Eigenanteil Haushaltsjahr 2017: 28,9 Mio. €
Gesamtkosten Haushaltsjahr 2018: 52,2 Mio. €
Eigenanteil Haushaltsjahr 2018: 29,8 Mio. €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder / Jugend / Familie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Der Stadtelternbeirat und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wurden gem. § 80 Abs. 3 SGB VIII beteiligt.

Informell: Nein.

Aktualisierungsdatum

10.10.2018

Versionsnummer

1.0

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