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Bürgerhaushalt 2018

Der Bürgerhaushalt 2018 sollte sich inhaltlich mit dem Thema "Städtische Handlungsfelder in Zahlen" befassen. Das Beteiligungsverfahren wird in diesem Jahr aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Alle vom Stadtverbund wahrgenommen Aufgaben werden in Handlungsfelder aufgeteilt, die mit den entsprechenden Inhalten und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in der Broschüre dokumentiert werden. Zunächst wird der Stadtverbund grafisch dargestellt und das Grundprinzip erläutert. Anschließend wird detailliert auf die einzelnen Handlungsfelder eingegangen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit geboten, ihre Meinung zur finanziellen Ausstattung der einzelnen Handlungsfelder abzugeben.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 17/1562-BV - Beschluss des Finanzausschusses vom 14.11.2017 "Bürgerhaushalt 2018"

Aktueller Bearbeitungsstand

Durch die Entscheidung der AG Bürgerhaushalt im Oktober 2017, ihre Arbeit noch vor der Berufung des Beirats für Bürgerbeteiligung zu beenden, lag die alleinige Verantwortung für die Erarbeitung der Broschüre bei den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung. Auf Grund personeller Veränderungen und die zusätzliche Belastung der Mitarbeiter*innen im Finanzbereich durch die Erstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 gab es keine ausreichenden Kapazitäten, um eine Broschüre zu erarbeiten, die die bisherige Qualität gesichert hätte. Der Finanzausschuss wurde im August 2018 informiert, dass es in diesem Jahr kein Beteiligungsverfahren für den Bürgerhaushalt geben wird.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Beirat Bürgerbeteiligung ist gemäß seiner Satzung auch für die Fortführung des Bürgerhaushalts als Beteiligungsinstrument verantwortlich. In der Sitzung am 20.11.2018 wird das Konzept für eine Neuausrichtung ab dem Jahr 2019 diskutiert. Die Entscheidung trifft der Stadtrat voraussichtlich im Dezember 2018.

Kosten soweit bezifferbar

ca. 25.000 €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bildung / Wissenschaft
Kinder / Jugend / Familie
Kultur / Freizeit / Sport
Mobilität / Verkehr
Soziales / Senioren
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Für den Bürgerhaushalt gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die eine Beteiligung vorsehen.

Informell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt gem. des Regelwerks für den Bürgerhaushalt vom 17.01.2012. Dabei ist festgelegt, dass das Abstimmungsverfahren sowohl papiergebunden als auch im Internet durchzuführen ist.

Aktualisierungsdatum

24.10.2018

Versionsnummer

3.0

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