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Jugendförderplan 2019/2020

Zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die in den §§ 11-14 SGB VIII und §§ 16-19 ThürKJHAG näher bestimmt sind. Dabei ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Angebote der Jugendarbeit zu unterbreiten.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 18/2056-BV - Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 05.12.2018 "Jugendförderplan 2019/20"
  • Beschlussvorlage 17/1549-BV - Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 08.11.2017 "Erstellung des Jugendförderplanes 2019/2020 der Stadt Jena"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der aktuelle Jugendförderplan hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Die Erarbeitung des Jugendförderplans 2019/20 wurde durch den Unterausschuss Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit begleitet und maßgeblich mitgestaltet. Grundlage der Planung waren die jährlichen Qualitätsgespräche mit den freien Trägern, die Jenaer Jugendstudie, die Jugendversammlung, die Evaluation der offenen Jugendarbeit und entsprechende Sozialdaten. Auf dieser Grundlage wurden der planerische Bedarf, die Ziele und der Leistungskatalog erarbeitet.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Jugendförderplan wurde am 05.12.2018 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Er hat eine Laufzeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2020. Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2020.

Kosten soweit bezifferbar

2019:

Gesamtkosten der Maßnahmen:          3.611.149 € 
Maßnahmenbezogene Einnahmen: 1.540.803 €
Eigenanteil: 2.070.346 €

2020:

Gesamtkosten der Maßnahmen:          3.683.308 € 
Maßnahmenbezogene Einnahmen: 1.485.803 €
Eigenanteil: 2.197.505 €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bildung / Wissenschaft
Kinder / Jugend / Familie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Es erfolgt die Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII.

Informell: Ja.
Es wurden verschiedene Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt, um die Kinder und Jugendlichen in die Erarbeitung einzubinden. Diese werden sozialräumlich organisiert und von den Jugendzentren mit Unterstützung des Demokratischen Jugendrings durchgeführt.

Aktualisierungsdatum

18.10.2019

Versionsnummer

1.2

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