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Bebauungsplan VBB-J 43 "Neue Carl-Zeiss-Promenade"

Am 13.10.2017 gab das Unternehmen ZEISS bekannt, 300 Millionen Euro in einen neuen integrierten Hightech-Standort zu investieren, der alle lokal ansässigen ZEISS-Einheiten bis zum Jahr 2023 zusammenführen wird. Dazu wird das Unternehmen von SCHOTT ein bereits heute teilweise ungenutztes Betriebsgelände erwerben, sanieren und neue Gebäude für den weltweit zweitgrößten Standort errichten. Im Oktober 2018 wurde der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei der Stadt Jena eingereicht.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Mit der Planaufstellung werden vordringlich folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des neuen Firmensitzes der Carl Zeiss AG;
  • Herstellung von Planungsrecht für ein Gewerbegebiet;
  • Sicherung der notwendigen Erschließung, darunter den Anschluss an die Lichtenhainer Straße und die Kahlaische Straße über den Sandwegtunnel (als Werkszufahrt);
  • Sicherstellen einer Durchwegung und fußläufigen Vernetzung;
  • Festsetzung von Freiräumen mit Grünstrukturen und Großgrün.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 21/0747-BV - Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2021 "Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 43 "Neue Carl-Zeiss-Promenade""
  • Beschlussvorlage 21/0746-BV - Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2021 "Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 43 "Neue Carl-Zeiss-Promenade""
  • Beschlussvorlage 21/0745-BV - Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2021 "Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 43 "Neue Carl-Zeiss-Promenade""
  • Beschlussvorlage 20/0360-BV - Beschluss des Stadtrates am 15.07.2020 "Entwurfs- und Auslegungbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 43 "Neue Carl-Zeiss-Promenade""
  • Beschlussvorlage 18/1892-BV - Beschluss des Stadtrates am 12.12.2018 "Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 43 "Neue Carl-Zeiss-Promenade""
  • Beschlussvorlage 18/1891-BV - Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 22.11.2018 "Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den neuen Firmensitz der Carl Zeiss AG"
  • Beschlussvorlage 17/1641-BV - Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss am 11.01.2018 "Absichtserklärung zwischen dem Freistaat Thüringen, der Stadt Jena und der Carl Zeiss AG"
  • Berichtsvorlage 17/1615-BE - Bericht an die Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 12.12.2017 "Investitionsvorhaben der Firma ZEISS: Zeitplan und bauliche Rahmenbedingungen"
  • Berichtsvorlage 17/1618-BE - Bericht an die Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 12.12.2017 "Kommunikationskonzept zur kontinuierlichen Begleitung des Investitionsvorhabens der Firma ZEISS u.a."
  • Berichtsvorlage 17/1622-BE - Bericht an die Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 12.12.2017 "Zentrales Projektmanagement für ZEISS-Vorhaben und weitere Großprojekte"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Satzungsbeschluss wurde am 16.09.2021 im Amtsblatt Nr. 37/21 öffentlich bekannt gemacht. Damit ist der Bebauungsplan rechtskräftig und der Bauantrag kann eingereicht werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Informationen zur weiteren Entwicklung des Vorhabens sind für alle Interessierten auf der Internetseite von ZEISS zusammengefasst.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorhabenträgerin.

Betroffenes Gebiet

Jena-Süd

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität / Verkehr
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge der Planungen gem. BauGB.

Informell: Ja.
Die Möglichkeiten der informellen Beteiligung waren pandemiebedingt nur eingeschränkt möglich und wurden vor allem von der Vorhabenträgerin umgesetzt.

Aktualisierungsdatum

17.09.2021

Versionsnummer

6.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

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