Weitere Informationen zum Vorhaben
Das Gartenentwicklungskonzept von 2013 wurde evaluiert und 2024 ein überarbeitetes Gartenentwicklungskonzept beschlossen. Für einige Gärten wird aufgrund von naturräumlichen Belangen die Aufgabe der Gartennutzung empfohlen – u. a. im unmittelbaren Uferbereich der Saale. Dieses Areal soll dann zum Grünraum für die Öffentlichkeit im Rahmen des Kleingartenparks entwickelt werden.
Das Inwertsetzen der Saaleaue als wichtigstem innerstädtischen Erholungsraum und Verbindungsglied zwischen Stadtkern und freier Landschaft sowie als Lebensraum für eine außerordentlich vielfältige Flora und Fauna ist ein grundlegendes Ziel der Stadtentwicklung. Der Park soll als Teil des städtischen Grünraumes an der Saale sowohl gesamtstädtischen Erholungsbedürfnissen dienen als auch ein Anziehungspunkt und Naherholungsbereich speziell für den Stadtteil Jena-Ost werden. Angedacht ist daher ein abwechslungsreicher, in unterschiedlich intensiv genutzte Bereiche gegliederter, zusammenhängender städtischer Grünraum mit ökologischer Bedeutung.
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage 23/2306-BV -Beschluss des Stadtrates vom 21.03.2024 "Bestätigung des fortgeschriebenen Gartenentwicklungskonzeptes"
- Beschlussvorlage 13/2051-BV -Beschluss des Stadtrates vom 11.09.2013 "Gartenentwicklungskonzept, Teil Entwicklungsperspektiven und zeitliche Umsetzung"
- Beschlussvorlage 09/1784-BV -Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2009 "Rahmenplan Saale"
Aktueller Bearbeitungsstand
Das Areal wird schrittweise entwickelt. Bisher wurde der durchgehende Hauptweg als Teil des Saaleradweges gebaut, wurden Bänke aufgestellt, eine Obstallee und Obststräucher gepflanzt. Ein erster Garten am Saaleufer wurde nach Nutzungsaufgabe rückgebaut und eine Blumenwiese eingesät.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Die Umsetzung wird schrittweise fortgesetzt – in Abhängigkeit von verfügbaren Flächen und Mitwirkung der gärtnerischen Organisationen. Die zur Umwandlung in einen öffentlichen Grünbereich vorgesehenen Pachtgärten am Saaleufer werden jeweils dann umgenutzt, wenn die Pächter den Garten nicht weiter nutzen.
Kosten soweit bezifferbar
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Betroffenes Gebiet
Wenigenjena
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Kinder / Jugend / Familie
Kultur / Freizeit / Sport
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie
Bürgerbeteiligung
Formell: Nein.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine formelle Beteiligung.
Informell: Ja.
Im Zuge der Erarbeitung des Gartenentwicklungskonzeptes und des Rahmenplan Saale wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Im Zusammenhang mit der Planung des Kleingartenparks wurden die Pächter der betroffenen Parzellen frühzeitig (2017) informiert, dass gem. Gartenentwicklungskonzept die Nutzung über das Jahr 2021 hinaus nicht garantiert werden kann. Ebenfalls eingebunden waren die Vertreter der Regionalverbände.
Aktualisierungsdatum
28.01.2025
Versionsnummer
2.0
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