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Kleingartenpark Jena-Ost

Im Gartenentwicklungskonzept der Stadt Jena wurden 2013 alle bestehenden Gärten im Hinblick auf den bis zum Jahr 2025 sinkenden Bedarf an Gartennutzung betrachtet und kategorisiert. Für einige Gärten (vor allem im Überschwemmungsbereich der Saale) wurde die Aufgabe der Gartennutzung bis zum Jahr 2020 empfohlen. Der Rahmenplan Saale beschreibt, wie es gelingen kann, die Erlebbarkeit der Saale zu ermöglichen und zu verbessern. Aus der Umsetzung dieser beiden Konzepte entstand die Idee zum Kleingartenpark Jena-Ost.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Das Inwertsetzen der Saaleaue als wichtigstem innerstädtischen Erholungsraum und Verbindungsglied zwischen Stadtkern und freier Landschaft sowie als Lebensraum für eine außerordentlich vielfältige Flora und Fauna ist ein grundlegendes Ziel der Stadtentwicklung. Der Park soll als Teil des städtischen Grünraumes an der Saale sowohl gesamtstädtischen Erholungsbedürfnissen dienen als auch ein Anziehungspunkt und Naherholungsbereich speziell für den Stadtteil Jena-Ost werden. Angedacht ist daher ein abwechslungsreicher, in unterschiedlich intensiv genutzte Bereiche gegliederter, zusammenhängender städtischer Grünraum mit ökologischer Bedeutung.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 13/2051-BV -Beschluss des Stadtrates vom 11.09.2013 "Gartenentwicklungskonzept, Teil Entwicklungsperspektiven und zeitliche Umsetzung"
  • Beschlussvorlage 09/1784-BV -Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2009 "Rahmenplan Saale"

Aktueller Bearbeitungsstand

Durch das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro wird derzeit der Entwurf des Kleingartenparks überarbeitet.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Mit der Umsetzung wird schrittweise frühestens ab 2024 begonnen.

Kosten soweit bezifferbar

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Betroffenes Gebiet

Wenigenjena

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder / Jugend / Familie
Kultur / Freizeit / Sport
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine formelle Beteiligung.

Informell: Ja.
Im Zuge der Erarbeitung des Gartenentwicklungskonzeptes und des Rahmenplan Saale wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Im Zusammenhang mit der Planung des Kleingartenparks wurden die Pächter der betroffenen Parzellen frühzeitig (2017) informiert, dass gem. Gartenentwicklungskonzept die Nutzung über das Jahr 2021 hinaus nicht garantiert werden kann. Ebenfalls eingebunden waren die Vertreter der Regionalverbände.

Aktualisierungsdatum

25.11.2019

Versionsnummer

1.0

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