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Lärmaktionsplan 2018

Der Lärmaktionsplan beschreibt Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms in der Stadt. Gemäß der EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wird der Lärmaktionsplan im Jahr 2018 fortgeschrieben. Neben einem Katalog von Maßnahmen zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen wird er auch eine Darstellung ruhiger Gebiete enthalten.

Weitere Informationen zum Vorhaben

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, über einen Fragebogen Einschätzungen zu Lärmbelästigungen in ihrem Wohnumfeld und Vorschläge zur Lärmreduzierung zu geben. In der zweiten Phase können Hinweise und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gegeben werden.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 19/2203-BV - Beschluss des Stadtrates vom 20.03.2019 "Lärmaktionsplan 2018 der Stadt Jena"
  • Beschlussvorlage 13/2394-BV - Beschluss des Stadtrates vom 16.07.2014 "Lärmaktionsplan der Stadt Jena - Stufe 2"

Aktueller Bearbeitungsstand

Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden gesichtet und im Hinblick auf ihre Relevanz abgewogen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde vom Stadtrat am 20.03.2019 beschlossen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt gemäß der Zeitplanung in Anlage 2 der Beschlussvorlage kurz- bis mittelfristig. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

Kosten soweit bezifferbar

-

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 47 BImschG durch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld der Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe zu erkennen, die eine Beteiligung über das formelle Verfahren hinaus erfordern.

Aktualisierungsdatum

27.06.2019

Versionsnummer

3.0

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