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Radverkehrsplan Jena 2035+

Mit der Erstellung des 2013 beschlossenen Radverkehrskonzeptes (RVK) wurde eine Vielzahl von Teilproblemen erfasst, Lösungsvorschläge wurden dazu dargestellt und eine Priorisierung für die Umsetzung der Maßnahmen vorgenommen. Seitdem hat sich der Radverkehr in Jena weiterentwickelt und Nutzungen haben sich verschoben, z.B. durch den Umzug des Universitätsklinikums und die Erschließung des Gewerbegebiets Jena21. Daher ist eine Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes als Radverkehrsplan 2035+ notwendig.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 23/2323-BV - Beschluss des Stadtrates vom 21.03.2024 "Radverkehrsplan Jena 2035+"
  • Beschlussvorlage 22/1273-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 20.01.2022 "Vergabe Planungsleistungen "Radverkehrsplan Jena 2035+"" (nichtöffentlich)
  • Beschlussvorlage 21/1044-BV - Beschluss des Stadtrates vom 13.10.2021 "Bessere Bedingungen für den Radverkehr in Jena bis 2030 schaffen"
  • Beschlussvorlage 20/0660-BV - Beschluss des Stadtrates vom 17.02.2021 "Fortschreibung des Radverkehrskonzepts"
  • Beschlussvorlage 18/1736-BV - Beschluss des Stadtrates vom 15.03.2018 "Priorisierung und Fortschreibung Radverkehrskonzept"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Initiator:innen des Radentscheids erarbeitete Radverkehrsplan wurde vom Stadtrat am 21.03.2024 als konzeptionelle Grundlage für die weiteren planerischen Maßnahmen im Radverkehrsnetz Jenas bestätigt.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die beschriebenen Maßnahmen werden in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab sofort nach der Bestätigung durch den Stadtrat umgesetzt. Über den Umsetzungsstand wird dem Stadtrat einmal jährlich - beginnend Ende 2024 - berichtet.

Kosten soweit bezifferbar

Planungsleistungen:

  • Gesamtkosten: 89.711,72 €
  • Fördermittel: 67.283,79 €
  • Eigenanteil: 22.427,93 €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität / Verkehr

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine formelle Beteiligung.

Informell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird mit mindestens zwei Befragungen und zwei öffentlichen Foren erfolgen. Aktuelle Informationen erfolgen rechtzeitig im weiteren Planungsverlauf.

Aktualisierungsdatum

25.03.2024

Versionsnummer

3.0

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