Logo - Header

Kindertagesstättenbedarfsplan 2018/2019

Entsprechend § 80 Abs. 1 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Gesamtverantwortung verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 18/1845-BV - Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2018 - "Kindertagesstättenbedarfsplan 2018/2019"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der aktuelle Bedarfsplan hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2019.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2019.

Kosten soweit bezifferbar

  • Gesamtkosten Haushaltsjahr 2018: 50,9 Mio. €
  • Eigenanteil Haushaltsjahr 2018: 28,3 Mio. €
  • Gesamtkosten Haushaltsjahr 2019: 53,1 Mio. €
  • Eigenanteil Haushaltsjahr 2018: 29,4 Mio. €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder / Jugend / Familie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Der Stadtelternbeirat und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wurden gem. § 80 Abs. 3 SGB VIII beteiligt.

Informell: Nein.

Aktualisierungsdatum

24.10.2018

Versionsnummer

1.1

Ihre Hinweise zum Vorhaben

Hinweis einreichen

Links