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Bebauungsplan B-Dd 11 "Gewerbegebiet 'An der neuen Schenke'"

Für das Gebiet östlich des Lobe-Centers soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Mittelpunkt des Konzeptes zur Arbeitsplatz- und Gewerbeflächenentwicklung steht dabei die Schaffung gewerblicher Bauflächen für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung. Im Süden der Stadt sind hierbei der Erhalt, die Mobilisierung und die Revitalisierung von gewerblichen Bauflächen entlang der Autobahn geplant. Durch ihre verkehrsgünstige Lage verzeichnen diese Bereiche eine konstant hohe Flächennachfrage.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Für die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gelten u.a. folgende Planungsziele:

  • Mobilisierung gewerblicher Flächenreserven im Südraum Jenas
  • städtebauliche Ordnung und Aufwertung der Flächen im Geltungsbereich sowie Neustrukturierung der Bebauung
  • sparsamer Umgang mit Flächen gemäß §1a BauGB
  • Entwicklung des Areals als Gewerbegebiet für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung
  • Fußläufige sowie radverkehrliche Anbindung des Gebietes an das städtische und überregionale ÖPNV-Netz
  • Städtebauliche Einbindung durch straßenbegleitende Baumpflanzungen
  • Sicherung des erforderlichen Immissionsschutzes
  • Prüfung des Einsatzes von Photovoltaik an Dächern und Fassaden

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 18/1880-BV - Beschluss des Stadtrates vom 10.04.2019 "Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan B-Dd 11 "Gewerbegebiet 'an der neuen Schenke'""

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Erarbeitung des Vorentwurfs für den Bebauungsplan ruht derzeit.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Zeitpunkt für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB's) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist derzeit offen.

Kosten soweit bezifferbar

ca. 10.000 € für notwendige Gutachten

Betroffenes Gebiet

Drackendorf

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. den Vorschriften des BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Verfahren des BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

11.11.2021

Versionsnummer

1.1

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