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Kindertagesstättenbedarfsplan 2019 / 2020

Entsprechend § 80 Abs. 1 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Gesamtverantwortung verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Berichtsvorlage Nr. 20/0473-BE - Bericht an den Stadtrat am 15.07.2020 - "Bericht zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021"
  • Beschlussvorlage Nr. 19/2345-BV - Beschluss des Stadtrates vom 22.01.2020 - "Kindertagesstättenbedarfsplan 2019/2020"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Bedarfsplan wurde vom Stadtrat im Januar 2020 beschlossen. Der Oberbürgermeister wurde durch den Stadtrat beauftragt, in Jena-Nord zusätzliche Betreuungskapazitäten zu schaffen. Im Ergebnis dieses Auftrags wurde ein Bericht für den Zeitraum 2020/2021 erarbeitet, der zur Entwicklung der Kinderzahlen und damit zur Planung des Bedarfs an Betreuungsplätzen berichtet und zu einer Strategie für das mittel- und langfristige Kapazitätsmanagement / Maßnahmeplanung beitragen soll.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2020.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten Haushaltsjahr 2019: 55,98 Mio. €
Eigenanteil Haushaltsjahr 2019: 30,23 Mio. €
Gesamtkosten Haushaltsjahr 2020: 57,43 Mio. €
Eigenanteil Haushaltsjahr 2020: 30,62 Mio. €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder / Jugend / Familie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Der Stadtelternbeirat und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wurden gem. § 80 Abs. 3 SGB VIII beteiligt.

Informell: Nein.

Aktualisierungsdatum

11.08.2020

Versionsnummer

1.2

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