Weitere Informationen zum Vorhaben
Folgende wesentliche Planungziele sollen mit dem Bebauungsplan sichergestellt werden:
- Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von acht Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 46 Wohnungen
- Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität
- Unterbringung des überwiegenden Teils der Stellplätze in einer Tiefgarage mit Einfahrt von der Straße Am Nordfriedhof
- Begrünung der Dächer der Gebäude sowie der Tiefgarage
- Herstellung der Medienanbindung über die in den öffentlichen Verkehrsflächen liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen
- Sicherung einer hohen Aufenthaltsqualität auf den Freiflächen des Gebietes
- Integration verschiedener Spielmöglichkeiten für Kinder in die gemeinschaftlich nutzbaren Flächen
- Sicherung einer energieeffizienten Wärmeversorgung
Der Bebauunbgsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB erstellt werden.
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage 19/0096-BV - Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.10.2019 "Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen am Hufelandweg""
- Beschlussvorlage 19/0097-BV - Entscheidung des Stadtrates vom 06.11.2019 "Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 44 "Wohnen am Hufelandweg""
Aktueller Bearbeitungsstand
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die Hinweise oder Anregungen enthalten, werden gerecht sowohl gegen- als auch untereinander abgewogen und fließen entsprechend der Bewertung in die Erarbeitung des Planentwurfs ein.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Der Entwurf des Bebauungsplans ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich auszulegen, dazu ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Da aktuell überlegt wird, den Bebauungsplan im Normalverfahren weiterzuführen, können noch keine Aussagen zum weiteren Verfahrensablauf getroffen werden.
Kosten soweit bezifferbar
Die Kosten des Planverfahrens werden vom Vorhabenträger getragen.
Betroffenes Gebiet
Jena-Nord
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
Aktualisierungsdatum
16.10.2025
Versionsnummer
1.1
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