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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 44 "Wohnen am Hufelandweg"

Das städtische Wohnungsunternehmen jenawohnen GmbH plant im Stadtteil Jena-Nord die Errichtung eines Wohnquartiers bestehend aus acht Mehrfamilienhäusern mit ca. 46 Wohneinheiten. Ziel ist die Schaffung von familiengerechtem, sozialverträglichen Wohnraum mit vorwiegend 3- und 4-Raumwohnungen. Ca. 20 % der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Das Areal befindet sich nördlich des Hufelandweges und westlich der Straße Am Nordfriedhof.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Folgende wesentliche Planungziele sollen mit dem Bebauungsplan sichergestellt werden:

  • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von acht Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 46 Wohnungen
  • Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität
  • Unterbringung des überwiegenden Teils der Stellplätze in einer Tiefgarage mit Einfahrt von der Straße Am Nordfriedhof
  • Begrünung der Dächer der Gebäude sowie der Tiefgarage
  • Herstellung der Medienanbindung über die in den öffentlichen Verkehrsflächen liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Sicherung einer hohen Aufenthaltsqualität auf den Freiflächen des Gebietes
  • Integration verschiedener Spielmöglichkeiten für Kinder in die gemeinschaftlich nutzbaren Flächen
  • Sicherung einer energieeffizienten Wärmeversorgung

Der Bebauunbgsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB erstellt werden.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 19/0096-BV - Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.10.2019 "Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen am Hufelandweg""
  • Beschlussvorlage 19/0097-BV - Entscheidung des Stadtrates vom 06.11.2019 "Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 44 "Wohnen am Hufelandweg""

Aktueller Bearbeitungsstand

Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die Hinweise oder Anregungen enthalten, werden gerecht sowohl gegen- als auch untereinander abgewogen und fließen entsprechend der Bewertung in die Erarbeitung des Planentwurfs ein. 

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Entwurf des Bebauungsplans ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich auszulegen, dazu ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Der Planentwurf wird voraussichtlich im II. Quartal 2025 vorliegen. 

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten des Planverfahrens werden vom Vorhabenträger getragen.

Betroffenes Gebiet

Jena-Nord

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

09.01.2025

Versionsnummer

1.1

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