Weitere Informationen zum Vorhaben
Folgende wesentliche Planungziele sollen mit dem Bebauungsplan sichergestellt werden:
- Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von acht Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 46 Wohnungen
- Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität
- Unterbringung des überwiegenden Teils der Stellplätze in einer Tiefgarage mit Einfahrt von der Straße Am Nordfriedhof
- Begrünung der Dächer der Gebäude sowie der Tiefgarage
- Herstellung der Medienanbindung über die in den öffentlichen Verkehrsflächen liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen
- Sicherung einer hohen Aufenthaltsqualität auf den Freiflächen des Gebietes
- Integration verschiedener Spielmöglichkeiten für Kinder in die gemeinschaftlich nutzbaren Flächen
- Sicherung einer energieeffizienten Wärmeversorgung
Der Bebauunbgsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB erstellt werden.
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage 19/0096-BV - Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.10.2019 "Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen am Hufelandweg""
- Beschlussvorlage 19/0097-BV - Entscheidung des Stadtrates vom 06.11.2019 "Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 44 "Wohnen am Hufelandweg""
Aktueller Bearbeitungsstand
Durch das städtische Wohnungsunternehmen jenawohnen GmbH wurde am 09.09.2019 der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der Stadtverwaltung eingereicht. Am 17.10.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt dem Antrag und am 06.11.2019 der Stadtrat dem Einleitungbeschluss zugestimmt. Nach dem Beschluss des Stadtrates wurde der Vorentwurf erarbeitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 erfolgte in der Zeit vom 29.01. bis einschließlich 12.02.2021. Parallel dazu fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöBs) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die Frist dafür endete am 01.03.2021.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Im Anschluss an die öffentliche Auslegung werden die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen gesichtet und auf Relevanz für die Erarbeitung des Planentwurfs geprüft. Über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöBs) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im I. Quartal 2025.
Kosten soweit bezifferbar
Die Kosten des Planverfahrens werden vom Vorhabenträger getragen.
Betroffenes Gebiet
Jena-Nord
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
Aktualisierungsdatum
14.08.2024
Versionsnummer
1.1
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