Jugendförderplan 2021
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Angebote der Jugendarbeit zu unterbreiten.
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Angebote der Jugendarbeit zu unterbreiten.
Der aktuelle Jugendförderplan hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Die Erarbeitung des Jugendförderplans wurde durch den Unterausschuss Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit begleitet und maßgeblich mitgestaltet. Grundlage der Planung waren die jährlichen Qualitätsgespräche mit den freien Trägern, die Evaluation der offenen Jugendarbeit und entsprechende Sozialdaten. Auf dieser Grundlage wurden der planerische Bedarf, die Ziele und der Leistungskatalog erarbeitet. Dieses Planungsverfahren ist im Freistaat Thüringen allgemein anerkannt.
Der Jugendförderplan wurde am 23.09.2020 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Er hat eine Laufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021. Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2021.
Gesamtkosten der Maßnahmen: 4.459.871 €
Maßnahmenbezogene Einnahmen: 2.054.156 €
Eigenanteil: 2.405.715 €
Gesamtes Stadtgebiet
Bildung / Wissenschaft
Kinder / Jugend / Familie
Formell: Ja.
Es erfolgt die Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII.
Informell: Ja.
Es wurden verschiedene Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt, um die Kinder und Jugendlichen in die Erarbeitung einzubinden. Diese werden sozialräumlich organisiert und von den Jugendzentren mit Unterstützung des Demokratischen Jugendrings durchgeführt.
06.10.2020
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