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Jugendförderplan 2021

Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Angebote der Jugendarbeit zu unterbreiten.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 20/0541-BV - Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.09.2020 "Jugendförderplan der Stadt Jena 2021"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der aktuelle Jugendförderplan hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Die Erarbeitung des Jugendförderplans wurde durch den Unterausschuss Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit begleitet und maßgeblich mitgestaltet. Grundlage der Planung waren die jährlichen Qualitätsgespräche mit den freien Trägern, die Evaluation der offenen Jugendarbeit und entsprechende Sozialdaten. Auf dieser Grundlage wurden der planerische Bedarf, die Ziele und der Leistungskatalog erarbeitet. Dieses Planungsverfahren ist im Freistaat Thüringen allgemein anerkannt.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Der Jugendförderplan wurde am 23.09.2020 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Er hat eine Laufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021. Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2021.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten der Maßnahmen: 4.459.871 € 
Maßnahmenbezogene Einnahmen: 2.054.156 €
Eigenanteil: 2.405.715 €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bildung / Wissenschaft
Kinder / Jugend / Familie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Es erfolgt die Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII.

Informell: Ja.
Es wurden verschiedene Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt, um die Kinder und Jugendlichen in die Erarbeitung einzubinden. Diese werden sozialräumlich organisiert und von den Jugendzentren mit Unterstützung des Demokratischen Jugendrings durchgeführt.

Aktualisierungsdatum

06.10.2020

Versionsnummer

1.0

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