Weitere Informationen zum Vorhaben
Ziel der Dorferneuerung ist es, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden mit Fördermitteln zu unterstützen. Entsprechend der Richtlinie werden heute in der Regel keine Einzeldörfer mehr gefördert, sondern Dorfgruppen von mindestens drei Ortschaften. Daher wurden mit Krippendorf, Lützeroda und Vierzehnheiligen Ortsteile ähnlicher dörflicher Charakteristik und räumlichem Zusammenhang als Förderschwerpunkte vorgesehen.
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage 20/0732-BV - Beschluss des Stadtrates vom 29.01.2021 "Dorferneuerung Jena Nordwest - Krippendorf, Lützeroda und Vierzehnheiligen"
Aktueller Bearbeitungsstand
Gemäß des zweistufigen Verfahrens der Richtlinie zur Dorferneuerung wurde fristgerecht zum 15.01.2021 der Fördermittelantrag für die Gemeindliche Entwicklungsplanung beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum gestellt.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Sobald der positive Fördermittelbescheid vorliegt, wird die Planung beauftragt. Die Gemeindliche Entwicklungsplanung bildet die Grundlage für den Antrag auf Anerkennung als Förderschwerpunkt. Dieser ist bis zum 31.05.2022 zu stellen. Im Erfolgsfall sind die Ortsteile dann im Zeitraum von 2023 - 2027 Förderschwerpunkte. In dieser zweiten, investiven Phase werden die in der Gemeindlichen Entwicklungsplanung herausgearbeiteten Vorhaben im öffentlichen und privaten Bereich umgesetzt. In dieser Zeit begonnene Investitionen können noch zwei weitere Jahre lang abgeschlossen werden.
Kosten soweit bezifferbar
Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 55.000 €
Maßnahmebezogene Einnahmen: ca. 35.000 €
Eigenanteil: ca. 20.000 €
Betroffenes Gebiet
Krippendorf
Lützeroda
Vierzehnheiligen
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Kultur / Freizeit / Sport
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Mobilität / Verkehr
Umwelt / Energie
Bürgerbeteiligung
Formell: Nein.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine formelle Beteiligung.
Informell: Ja.
Die drei betroffenen Ortsteile wurden bereits frühzeitig in die aktuellen Überlegungen zur Dorferneuerung einbezogen. Im Prozess der Gemeindlichen Entwicklungsplanung wird es eine intensive Einbeziehung der Ortsteile durch einen extern moderiertes Verfahren geben.
Aktualisierungsdatum
03.02.2021
Versionsnummer
1.0
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