Logo - Header

Dorferneuerung Jena Nordwest - Krippendorf, Lützeroda und Vierzehnheiligen

Neben der Kernstadt und den urbanen Stadtteilen gehören zu Jena eine ganze Reihe dörflicher Ortsteile, die ein landwirtschaftlich geprägtes Umfeld aufweisen und ihr ländliches Ortsbild bewahrt haben. Es gilt, diese Ortsteile zu erhalten und mit ihrer spezifischen Identität fortzuentwickeln. Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument für ländliche Ortschaften.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Ziel der Dorferneuerung ist es, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden mit Fördermitteln zu unterstützen. Entsprechend der Richtlinie werden heute in der Regel keine Einzeldörfer mehr gefördert, sondern Dorfgruppen von mindestens drei Ortschaften. Daher wurden mit Krippendorf, Lützeroda und Vierzehnheiligen Ortsteile ähnlicher dörflicher Charakteristik und räumlichem Zusammenhang als Förderschwerpunkte vorgesehen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Berichtsvorlage 23/2097-BE - Information an den Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss vom 14.09.2023 "Krippendorf, Lützeroda und Vierzehnheiligen kein Förderschwerpunkt der Dorferneuerung mehr"
  • Beschlussvorlage 20/0732-BV - Beschluss des Stadtrates vom 29.01.2021 "Dorferneuerung Jena Nordwest - Krippendorf, Lützeroda und Vierzehnheiligen"

Aktueller Bearbeitungsstand

2022 hat die Stadt Jena den Antrag gestellt, dass die drei Ortsteile ab 2024 als Förderschwerpunkte der Dorferneuerung anerkannt werden. Mit der neuen Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen ab 2023 ist Jena nicht mehr Bestandteil der Förderkulisse. Der Antrag hat damit keine Aussicht mehr auf Erfolg. Eine Förderung der Dorferneuerung ist in Jena derzeit nicht mehr möglich. Von der Änderung der Förderrichtlinie ist lediglich das Vorhaben zum "Grundhafter Ausbau Zum Rundling mit Zubringer" in Lützeroda nicht betroffen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2027. Somit wird bis dahin keiner der ländlichen Jenaer Ortsteile Förderschwerpunkt der Dorferneuerung werden können. Desweiteren ist die Vorbereitung einer Aufnahme (Erarbeitung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes) ausgeschlossen. Damit ist die Förderunfg von kommunalen und privaten Vorhaben mit Mitteln der Dorferneuerung in Jena nicht möglich. Ob der Freistaat die ländlichen Ortsteile der drei größeren Städte in der nächsten Förderperiode wieder in die Förderkulisse aufnimmt, bleibt abzuwarten.

Kosten soweit bezifferbar

-

Betroffenes Gebiet

Krippendorf
Lützeroda
Vierzehnheiligen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Kultur / Freizeit / Sport
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Mobilität / Verkehr
Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine formelle Beteiligung.

Informell: Ja.
Die drei betroffenen Ortsteile wurden bereits frühzeitig in die aktuellen Überlegungen zur Dorferneuerung einbezogen.

Aktualisierungsdatum

21.10.2024

Versionsnummer

2.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

Hinweis einreichen

Links