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Dorferneuerung Jena Nordwest - Krippendorf, Lützeroda und Vierzehnheiligen

Neben der Kernstadt und den urbanen Stadtteilen gehören zu Jena eine ganze Reihe dörflicher Ortsteile, die ein landwirtschaftlich geprägtes Umfeld aufweisen und ihr ländliches Ortsbild bewahrt haben. Es gilt, diese Ortsteile zu erhalten und mit ihrer spezifischen Identität fortzuentwickeln. Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument für ländliche Ortschaften.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Ziel der Dorferneuerung ist es, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden mit Fördermitteln zu unterstützen. Entsprechend der Richtlinie werden heute in der Regel keine Einzeldörfer mehr gefördert, sondern Dorfgruppen von mindestens drei Ortschaften. Daher wurden mit Krippendorf, Lützeroda und Vierzehnheiligen Ortsteile ähnlicher dörflicher Charakteristik und räumlichem Zusammenhang als Förderschwerpunkte vorgesehen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 20/0732-BV - Beschluss des Stadtrates vom 29.01.2021 "Dorferneuerung Jena Nordwest - Krippendorf, Lützeroda und Vierzehnheiligen"

Aktueller Bearbeitungsstand

Gemäß des zweistufigen Verfahrens der Richtlinie zur Dorferneuerung wurde fristgerecht zum 15.01.2021 der Fördermittelantrag für die Gemeindliche Entwicklungsplanung beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum gestellt.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Sobald der positive Fördermittelbescheid vorliegt, wird die Planung beauftragt. Die Gemeindliche Entwicklungsplanung bildet die Grundlage für den Antrag auf Anerkennung als Förderschwerpunkt. Dieser ist bis zum 31.05.2022 zu stellen. Im Erfolgsfall sind die Ortsteile dann im Zeitraum von 2023 - 2027 Förderschwerpunkte. In dieser zweiten, investiven Phase werden die in der Gemeindlichen Entwicklungsplanung herausgearbeiteten Vorhaben im öffentlichen und privaten Bereich umgesetzt. In dieser Zeit begonnene Investitionen können noch zwei weitere Jahre lang abgeschlossen werden.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 55.000 €
Maßnahmebezogene Einnahmen: ca. 35.000 €
Eigenanteil: ca. 20.000 €

Betroffenes Gebiet

Krippendorf
Lützeroda
Vierzehnheiligen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Kultur / Freizeit / Sport
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Mobilität / Verkehr
Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Nein.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine formelle Beteiligung.

Informell: Ja.
Die drei betroffenen Ortsteile wurden bereits frühzeitig in die aktuellen Überlegungen zur Dorferneuerung einbezogen. Im Prozess der Gemeindlichen Entwicklungsplanung wird es eine intensive Einbeziehung der Ortsteile durch einen extern moderiertes Verfahren geben.

Aktualisierungsdatum

03.02.2021

Versionsnummer

1.0

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