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Bebauungsplan B-Bu 07 "Gewerbeflächen südlich der Lobedaer Straße"

Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen Flächen südlich der Lobedaer Straße für gewerbliche Nutzungen gesichert und entwickelt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird für den Geltungsbereich eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Zur Sicherung der Planungsziele wird eine Veränderungssperre erlassen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Für das Gebiet zwischen Lobedaer Straße, Keßlerstraße, Göschwitzer Straße und Saale soll ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Vordringliche Planungsziele sind:

  • Entwicklung und Sicherung von Flächen südlich der Lobedaer Straße für gewerbliche Nutzungen,
  • Ausbildung einer Raumkante an der Lobedaer Straße (straßenbegleitende Bebauung, Entwicklung einer städtebaulichen Hauptachse),
  • Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes,
  • Sicherung des Gartencenters als Sonderbaufläche,
  • Ausschluss weiteren großflächen Einzelhandels mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie
  • Schaffung eines abgestuften baulichen Übergangs von der Lobedaer Straße zur Ortslage Burgau.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 23/2013-BV - Beschluss des Stadtrates vom 28.06.2023 - "Verlängerung der Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B-Bu 07 "Gewerbeflächen südlich der Lobedaer Straße" im Ortsteil Burgau"
  • Beschlussvorlage Nr. 21/0818-BV - Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2021 - "Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan B-Bu 07 "Gewerbeflächen südlich der Lobedaer Straße""
  • Beschlussvorlage Nr. 21/0819-BV - Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2021 - "Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes B-Bu 07 "Gewerbeflächen südlich der Lobedaer Straße""

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Stadtrat hat am 28.04.2021 den Einleitungsbeschluss gefasst. Damit beginnen sowohl die Erarbeitung des Vorentwurfs als auch die Erarbeitung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2024.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingehenden Anregungen und Hinweise werden gesichtet und bei Relevanz bei der Erarbeitung des Planentwurfs berücksichtigt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen nach der Entwurfserarbeitung. Dafür hat der Stadtrat einen Beschluss zu öffentlichen Auslegung zu fassen.

Kosten soweit bezifferbar

ca. 75.000 € für die Planung und erforderliche Gutachten

Betroffenes Gebiet

Burgau

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

14.09.2023

Versionsnummer

1.3

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