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Bebauungsplan B-Mr 10 "Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda"

Angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen, um die Wohnungsmarktsituation zu entspannen. Da das Areal derzeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu bewerten ist, braucht es für eine städtebauliche Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird für den Geltungsbereich eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Für die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Wohnbauflächen durch Ausweisung eines Wohngebietes für eine kleinteilige Wohnbebauung mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität und einem familienfreundlichen Wohnumfeld;
  • Aufwertung des gestörten Siedlungsrandes und Herstellung eines optisch ansprechenden Ortseingangs mit ortsüblich geneigten Dachflächen;
  • Ausweisung eines Grünbereiches zwischen Münchenrodaer Straße und neuer Wohnbebauung als Ergänzung des Grüngürtels um das denkmalgeschützte Rundplatzdorf;
  • Herstellung der verkehrlichen und medienseitigen Erschließung mit Anpassung und ggf. Ausbau der Münchenrodaer Straße (z.B. beidseitige Gehwege);
  • Berücksichtigung einer öffentlichen Durchwegung in Nord-Süd-Richtung und Ost-West-Richtung;
    Ausweisung einer Gemeinbedarfssfläche (Freiwillige Feuerwehr);
  • Überplanung eines Bereichs des VBB-Mr 09 „Golfpark, Teilabschnitt Nord“ (Teilbereich der Zufahrt an Münchenrodaer Straße);
  • Ausweisung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen;
  • Ausweisung notwendiger artenschutzrechtlicher Maßnahmen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 21/1260-BV - Beschluss des Stadtrates vom 23.02.2022 - "Städtebaulicher Vertrag über die Planungsleistungen zum Bebauungsplan B-Mr 10 "Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda""
  • Beschlussvorlage Nr. 21/0861-BV - Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2021 - "Einleitungsbeschluss B-Mr 10 "Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda" und Einleitung einer Teiländerung des Flächennutzungsplans"

Aktueller Bearbeitungsstand

In seiner Sitzung am 23.02.2022 hat der Stadtrat dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit der Vorhabenträgerin zugestimmt. Damit können die Erarbeitung des Vorentwurfs sowie die Erarbeitung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beginnen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt voraussichtlich im I. Quartal 2025. Mit dem Abschluss des Planverfahrens (und damit dem Beginn der Vermarktung der Grundstücke im Geltungsbereich) ist frühestens im Jahr 2025 zu rechnen.

Kosten soweit bezifferbar

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Betroffenes Gebiet

Münchenroda

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Mobilität / Verkehr
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Verfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

14.08.2024

Versionsnummer

1.1

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