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Bebauungsplan B-Mr 10 "Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda"

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 19.05.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich südlich des Rundplatzdorfes und der Münchenrodaer Straße ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Die Planung korrespondiert mit dem aktuellen Planungsstand der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP). Im 2025 öffentlich ausgelegten FNP-Entwurf sind die zur Bebauung vorgesehenen Flächen als Wohnbauflächen dargestellt. 

In der aktualisierten Wohnbauflächenkonzeption Jena 2035 vom 29.08.2022 wird das Gebiet als geeignet für die Errichtung von Einfamilienhäusern eingestuft. Die Fläche wird dort unter dem Kürzel „D13“ mit einem Potenzial für ca. 40 Wohneinheiten aufgelistet.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Für die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Wohnbauflächen durch Ausweisung eines Wohngebietes für eine kleinteilige Wohnbebauung mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität und einem familienfreundlichen Wohnumfeld
  • Aufwertung des gestörten Siedlungsrandes und Herstellung eines optisch ansprechenden Ortseingangs mit ortsüblich geneigten Dachflächen
  • Ausweisung eines Grünbereiches zwischen Münchenrodaer Straße und neuer Wohnbebauung als Ergänzung des Grüngürtels um das denkmalgeschützte Rundplatzdorf
  • Herstellung der verkehrlichen und medienseitigen Erschließung mit Anpassung und ggf. Ausbau der Münchenrodaer Straße (z.B. beidseitige Gehwege)
  • Berücksichtigung einer öffentlichen Durchwegung in Nord-Süd-Richtung und Ost-West-Richtung
  • Ausweisung einer Gemeinbedarfssfläche (Freiwillige Feuerwehr)
  • Überplanung eines Bereichs des VBB-Mr 09 „Golfpark, Teilabschnitt Nord“ (Teilbereich der Zufahrt an Münchenrodaer Straße)
  • Ausweisung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen
  • Ausweisung notwendiger artenschutzrechtlicher Maßnahmen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschluss des Stadtrates Nr. 21/0861-BV vom 19.05.2021: „Einleitungsbeschluss B-Mr 10, Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda" und Einleitung einer Teiländerung des Flächennutzungsplans"
  • Beschluss des Stadtrates Nr. 21/1260-BV vom 23.02.2022: „Städtebaulicher Vertrag über die Planungsleistungen zum Bebauungsplan B-Mr 10 ,Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan wurde erarbeitet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen in der Zeit vom 19.06. bis einschließlich 06.07.2026.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Unter Einarbeitung der Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der TÖB wird der Entwurf zum Bebauungsplan erarbeitet. Mit diesem Planentwurf erfolgen die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden sowie der TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Hinweis

Mit dem Abschluss des Planverfahrens (und damit dem Beginn der Vermarktung der Grundstücke im Geltungsbereich) ist frühestens im Jahr 2027 zu rechnen.

Kosten soweit bezifferbar

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Betroffenes Gebiet

Münchenroda

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Mobilität / Verkehr
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Verfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

26.06.2026

Versionsnummer

2.0

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