Bebauungsplan B-Mr 10 "Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda"
Angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen, um die Wohnungsmarktsituation zu entspannen. Da das Areal derzeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu bewerten ist, braucht es für eine städtebauliche Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird für den Geltungsbereich eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.