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Bebauungsplan B-Gö 07.1 "Jena21 - Technologiepark Jena Südwest"

Für das Gebiet des Bebauungsplanes „B-Gö 07 „Jena 21 – Technologiepark Jena Südwest“ wird ein Verfahren zur zweiten einfachen Änderung durchgeführt.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Die Planungsziele sind:

  • das Anpassen der aus Schallschutzgründen festgesetzten (zusätzlichen) richtungsabhängigen Immissionskontingente an die aktuelle Gesetzeslage auf Bundesebene unter Beachtung einschlägiger Urteile;
  • das Festlegen der Gesamt-Immissionswerte für neu zu untersuchende maßgebliche Immissionsorte unter Berücksichtigung aktueller städtebaulicher Zielstellungen der Stadt;
  • die geringfügige städtebauliche Korrektur der in Bezug auf Werbeanlagen und Einfriedungen getroffenen Festsetzungen;
  • die Übernahme der im Zuge der ersten Änderung angepassten zulässigen Gebäudehöhen in die Planzeichnung;
  • die zeichnerische Übernahme der geänderten Führung des im Plangebiet neu angelegten Geh-/Radweges;
  • der Abgleich von im Ursprungsplan zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten mit bereits erfolgten Neupflanzungen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 22/1570-BV - Beschluss des Stadtrates vom 16.11.2022 – "Satzungsbeschluss zum im vereinfachten Verfahren erstellten Bebauungsplan B-Gö 07.1 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“"
  • Beschlussvorlage Nr. 22/1569-BV - Beschluss des Stadtrates vom 16.11.2022 – "Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung zum vereinfachten Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes B-Gö 07.1 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ eingegangenen Stellungnahmen"
  • Beschlussvorlage Nr. 21/1214-BV - Beschluss des Stadtrates vom 26.01.2022 – "Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur  Änderung des Bebauungsplanes B-Gö 07.1 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB"
  • Beschlussvorlage Nr. 21/0866-BV - Beschluss des Stadtrates vom 16.06.2021 – "Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung und Heilung des Bebauungsplanes B-Gö 07 „Jena21 – Technologiepark Jena Südwest“"

Aktueller Bearbeitungsstand

Das Ergebnis der Abwägung und die Satzung wurden vom Stadtrat am 16.11.2022 beschlossen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Satzung wurde im Amtsblatt 24/23 öffentlich bekannt gemacht, damit ist der Bebauungsplan rechtkräftig.

Kosten soweit bezifferbar

ca. 27.000 €

Betroffenes Gebiet

Göschwitz
Winzerla

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Verfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

27.06.2023

Versionsnummer

5.0

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