Jugendförderplan 2022
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Angebote der Jugendarbeit zu unterbreiten.
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Angebote der Jugendarbeit zu unterbreiten.
Die Erarbeitung des Jugendförderplans wird durch den Unterausschuss Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit begleitet und maßgeblich mitgestaltet. Grundlage der Planung sind die jährlichen Qualitätsgespräche mit den freien Trägern, die Evaluation der offenen Jugendarbeit und entsprechende Sozialdaten. Auf dieser Grundlage werden der planerische Bedarf, die Ziele und der Leistungskatalog erarbeitet. Dieses Planungsverfahren ist im Freistaat Thüringen allgemein anerkannt.
Der aktuelle Jugendförderplan hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Für das Jahr 2021 stehen ab September 2021 zusätzliche Mittel aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung. Daher beginnt die Laufzeit des Jugendförderplanes 2022 bereits am 01.09.2021.
Der Jugendförderplan wurde am 20.10.2021 im Jugendhilfeausschuss beschlossen. Der Jugendförderplan hat eine Laufzeit vom 01.09.2021 bis 31.12.2022. Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2022.
Gesamtkosten der Maßnahmen Freie Träger: 4.531.527 €
Maßnahmenbezogene Einnahmen Frei Träger: 2.191.552 €
Eigenanteil Freie Träger: 2.339.975 €
Gesamtes Stadtgebiet
Bildung / Wissenschaft
Kinder / Jugend / Familie
Formell: Ja.
Es erfolgt die Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII.
Informell: Ja.
Es wurden verschiedene Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt, um die Kinder und Jugendlichen in die Erarbeitung einzubinden. Diese werden sozialräumlich organisiert und von den Jugendzentren mit Unterstützung des Demokratischen Jugendrings durchgeführt.
04.02.2022