Weitere Informationen zum Vorhaben
In der vom Stadtrat 2020 beschlossenen „Wohnbauflächenkonzeption Jena 2035“ wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit Hilfe eines strategischen Flächenmanagements eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, um so auf die bestehende Marktsituation reagieren zu können. Dazu weist die Konzeption Flächenpotenziale aus, welche kurz-, mittel- oder langfristig für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans B-Lr 02 wird in der Wohnbauflächenkonzeption als „Vorbehaltsfläche D12 Lützeroda - 'An der Isserstedter Straße'" mit einem Potenzial von 40 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgewiesen.
Das Planverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.
Als Planungsziele werden angestrebt:
- Wiedernutzbarmachung einer innerhalb des Siedlungsbereichs befindlichen brachliegenden Fläche
- Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer kleinteiligen und kompakten Wohnbebauung in offener Bauweise
- Entwicklung eines Wohnquartiers mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität und einem familienfreundlichen Wohnumfeld
- Festsetzung eines Grünstreifens als Ortsrand zur Ausgestaltung des Übergangs zur landwirtschaftlich genutzten Fläche
- Erhalt möglichst vieler vorhandener vitaler Bäume
- Herstellung der verkehrlichen und medienseitigen Erschließung
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage 23/1860-BV – Beschluss des Stadtrates vom 22.03.2022 „Städtebaulicher Vertrag über die Planungsleistungen zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung An der Isserstedter Straße““
- Beschlussvorlage 21/1053-BV – Beschluss des Stadtrates vom 14.10.2021 „Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan B-Lr 02 „Wohnbebauung An der Isserstedter Straße““
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.10.2021 den Einleitungsbeschluss gefasst. Damit begann die Erarbeitung des Vorentwurfs. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.02. - 06.03.2023. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 6/23.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen werden gesichtet und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Erarbeitung des Planentwurfs bewertet. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB´s) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist für das II. Quartal 2024 vorgesehen. Für die öffentliche Auslegung ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich.
Kosten soweit bezifferbar
noch zu ermitteln
Betroffenes Gebiet
Lützeroda
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
Aktualisierungsdatum
08.03.2024
Versionsnummer
2.0
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