Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße“
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Neben den städtebaulichen Zielen plant die Vorhabenträgerin die Förderung einer altersgemischten Bewohnerstruktur durch differenzierte Wohnungsgrundrisse und Serviceangebote für Senioren und Familien, die Grünraumvernetzung der gebietsinternen Freiräume mit Aufenthalts- und Spielflächen für die zukünftigen Bewohner sowie die Förderung der Elektromobilität.
Vordringliche städtebauliche Ziele des Planvorhabens sind:
Das Planverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen, die Hinweise oder Anregungen enthalten, werden gerecht sowohl gegen- als auch untereinander abgewogen und daraus der finale Bebauungsplan (die Satzung) erarbeitet.
Das Abwägungsergebnis und die Satzung für den Bebauungsplan sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2025.
Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Vorhabenträgerin.
Winzerla
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
27.02.2025
4.0