Weitere Informationen zum Vorhaben
Neben den städtebaulichen Zielen plant die Vorhabenträgerin die Förderung einer altersgemischten Bewohnerstruktur durch differenzierte Wohnungsgrundrisse und Serviceangebote für Senioren und Familien, die Grünraumvernetzung der gebietsinternen Freiräume mit Aufenthalts- und Spielflächen für die zukünftigen Bewohner sowie die Förderung der Elektromobilität.
Vordringliche städtebauliche Ziele des Planvorhabens sind:
- Entwicklung der Fläche für den Wohnungsbau
- Neuordnung der Flächen und städtebaulich angemessene Nachverdichtung innerhalb des bebauten Ortsteiles (Innenentwicklung)
- Beseitigung einer Mindernutzung und eines städtebaulichen Missstandes
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von 9 einzelnen Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 68 Wohnungen sowie 3 bis 5 Gewerbeeinheiten in den Erdgeschosszonen
- Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität
- Unterbringung der notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage
- Aufwertung der unbebauten Grundstücksflächen durch differenzierte Grünstrukturen
- Sicherung der medientechnischen Erschließung des Gebietes
Das Planverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage 24/0096- BV – Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2025 „Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
- Beschlussvorlage 24/0095- BV – Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2025 „Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
- Beschlussvorlage 24/0093- BV – Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2025 „Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
- Beschlussvorlage 23/2285- BV – Beschluss des Stadtrates vom 28.02.2024 „Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
- Beschlussvorlage 21/1258- BV – Beschluss des Stadtrates vom 26.01.2022 „Städtebaulicher Vertrag über die Planungsleistungen zum VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
- Beschlussvorlage 21/1068- BV – Beschluss des Stadtrates vom 10.11.2021 „Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
- Beschlussvorlage 21/1056- BV – Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 14.10.2021 „Antrag auf Einleitung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
Aktueller Bearbeitungsstand
Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt gab es keine Beanstandung der Satzung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 33/25 [PDF] vom 21.08.2025 ist der Bebauungsplan rechtskräftig und kann über den unten stehenden Link eingesehen werden.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes kann die Umsetzung des Verfahrens beginnen. Zum Zeitplan können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.
Kosten soweit bezifferbar
Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Vorhabenträgerin.
Betroffenes Gebiet
Winzerla
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
Aktualisierungsdatum
29.08.2025
Versionsnummer
6.0
Links