Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße“
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Neben den städtebaulichen Zielen plant die Vorhabenträgerin die Förderung einer altersgemischten Bewohnerstruktur durch differenzierte Wohnungsgrundrisse und Serviceangebote für Senioren und Familien, die Grünraumvernetzung der gebietsinternen Freiräume mit Aufenthalts- und Spielflächen für die zukünftigen Bewohner sowie die Förderung der Elektromobilität.
Vordringliche städtebauliche Ziele des Planvorhabens sind:
Das Planverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.
Der Einleitungsbeschluss wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 10.11.2021 gefasst. Die Öffentlichkeit soll nun frühzeitig über den Vorentwurf des Bebauungsplans informiert und ihr Gelegenheit zur Erörterung gegeben werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten in der Zeit vom 02. - 20.05.2022.
Die eingehenden Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen werden gesichtet und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Erarbeitung des Planentwurfs bewertet. Der Planentwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich auszulegen, dazu ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird voraussichtlich im III. Quartal 2023 vorliegen.
Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Vorhabenträgerin.
Winzerla
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
27.01.2023
2.0