Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße“
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Neben den städtebaulichen Zielen plant die Vorhabenträgerin die Förderung einer altersgemischten Bewohnerstruktur durch differenzierte Wohnungsgrundrisse und Serviceangebote für Senioren und Familien, die Grünraumvernetzung der gebietsinternen Freiräume mit Aufenthalts- und Spielflächen für die zukünftigen Bewohner sowie die Förderung der Elektromobilität.
Vordringliche städtebauliche Ziele des Planvorhabens sind:
Das Planverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.
In seiner Sitzung am 29.04.2025 hat der Stadtrat das Ergebnis der Abwägung bestätigt und sowohl die Satzung zum Bebauungsplan als auch den Durchführungsvertrag beschlossen.
Die Satzung des Bebauungsplanes ist gem. § 10 Abs. 2 BauGB beim Thüringer Landesverwaltungsamt als höherer Verwaltungsbehörde anzuzeigen bzw. zur Genehmigung einzureichen. Sollte die Satzung nicht innerhalb von vier Wochen beanstandet werden, ist sie gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich öffentlich bekanntzumachen. In der Stadt Jena erfolgt dies über das Amtsblatt. Am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Vorhabenträgerin.
Winzerla
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
30.04.2025
5.0