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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße“

Angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum im Zusammenhang mit dem bereits angespannten Jenaer Wohnungsmarkt ist es notwendig, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Neben den städtebaulichen Zielen plant die Vorhabenträgerin die Förderung einer altersgemischten Bewohnerstruktur durch differenzierte Wohnungsgrundrisse und Serviceangebote für Senioren und Familien, die Grünraumvernetzung der gebietsinternen Freiräume mit Aufenthalts- und Spielflächen für die zukünftigen Bewohner sowie die Förderung der Elektromobilität.

Vordringliche städtebauliche Ziele des Planvorhabens sind:

  • Entwicklung der Fläche für den Wohnungsbau
  • Neuordnung der Flächen und städtebaulich angemessene Nachverdichtung innerhalb des bebauten Ortsteiles (Innenentwicklung)
  • Beseitigung einer Mindernutzung und eines städtebaulichen Missstandes
  • Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von 9 einzelnen Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 68 Wohnungen sowie 3 bis 5 Gewerbeeinheiten in den Erdgeschosszonen
  • Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität
  • Unterbringung der notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage
  • Aufwertung der unbebauten Grundstücksflächen durch differenzierte Grünstrukturen
  • Sicherung der medientechnischen Erschließung des Gebietes

Das Planverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Umweltprüfung) durchgeführt werden.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 24/0096- BV – Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2025 „Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
  • Beschlussvorlage 24/0095- BV – Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2025 „Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
  • Beschlussvorlage 24/0093- BV – Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2025 „Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
  • Beschlussvorlage 23/2285- BV – Beschluss des Stadtrates vom 28.02.2024 „Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
  • Beschlussvorlage 21/1258- BV – Beschluss des Stadtrates vom 26.01.2022 „Städtebaulicher Vertrag über die Planungsleistungen zum VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
  • Beschlussvorlage 21/1068- BV – Beschluss des Stadtrates vom 10.11.2021 „Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““
  • Beschlussvorlage 21/1056- BV – Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 14.10.2021 „Antrag auf Einleitung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße““

Aktueller Bearbeitungsstand

Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt gab es keine Beanstandung der Satzung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 33/25 [PDF] vom 21.08.2025 ist der Bebauungsplan rechtskräftig und kann über den unten stehenden Link eingesehen werden.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes kann die Umsetzung des Verfahrens beginnen. Zum Zeitplan können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Vorhabenträgerin.

Betroffenes Gebiet

Winzerla

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

29.08.2025

Versionsnummer

6.0

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