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Sportentwicklungsplan 2035

Das Land Thüringen hat im § 9 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG) den Kommunen die Erstellung einer Sportentwicklungsplanung zur Aufgabe gemacht, in denen der Gesamtbedarf, der Bestand und der sich daraus ergebende Fehlbedarf an Sport- und Spielanlagen dargestellt wird.

Dieser Prozess muss spätestens nach 10 Jahren fortgeschrieben werden.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Eine sport- und bewegungsfreundliche Kommune verfügt nicht nur über gute infrastrukturelle Voraussetzungen, sondern darüber hinaus auch über Angebotsformen, die zu mehr Bewegung und Sport animieren sollen. Angesichts des demographischen Wandels und gesellschaftspolitischer Initiativen stehen heute vielfältige Zielgruppen im Fokus der Betrachtung. Zudem ist eine weiter zunehmende Vielfalt in der Angebotsentwicklung des Sports erkennbar.

Parallel dazu sollen Fragen der Vereinsentwicklung vor dem Hintergrund einer nachlassenden Bereitschaft zum langfristigen ehrenamtlichen Engagement, der gestiegenen Anforderungen an die Vereinsverwaltung und des wachsenden Anspruchs der Mitglieder an die Leistungen eines Vereins untersucht und im Rahmen einer kooperativen Planung diskutiert werden. Themen wie z.B. Kooperationen zwischen unterschiedlichen Institutionen, die Modernisierung der Vereinsstrukturen und Digitalisierung sind nur wenige Aspekte einer breit zu betrachtenden Organisationsentwicklung.

Nicht zuletzt ist die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderung) in den Blick zu nehmen, um sportpolitisch gewollte Entwicklungen zielgerichtet über eine kommunale Förderstruktur zu unterstützen. Sport und Bewegung sind heute zentrale Querschnittsthemen einer kommunalen Verwaltung (Sportverwaltung, Gesundheit, Grünflächen, Stadtplanung etc.) und müssen als solche gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden.

All diese Themen sollen mit Hilfe der Sportentwicklungsplanung betrachtet werden. Diese dient der Stadt Jena als strategisches Steuerelement in Belangen des Sports, um Rahmenbedingungen für Sport und Sporträume zu gestalten und in einem Gesamtkonzept festzulegen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage Nr. 23/2008-BV - Beschluss des Finanzausschusses vom 06.06.2023 "Vergabe Sportentwicklungsplanung" (nicht öffentlich)
  • Beschlussvorlage Nr. 22/1503-BV - Beschluss des Stadtrates vom 13.07.2022 "Fortschreibung des Sportentwicklungsplanes für die Stadt Jena 2025 - 2035"

Aktueller Bearbeitungsstand

Am 13.11.2023 wurde an ca. 10.000 zufällig ausgewählte Personen sowie an Sportvereine und Schulen ein Fragebogen zur Sportentwicklungsplanung versandt. Die Bevölkerung sowie die Vereine haben bis zum 03.12.2023 Zeit für die Beantwortung, die Schulen bis zum 10.12.2023.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Durch das beauftragte externe Büro (Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung) werden die erhobenen Daten bis Mitte Januar 2024 ausgewertet. Ab Ende Februar sollen dann die sich daraus ergebenen Schwerpunkte in Workshops von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben KIJ und KSJ, Sportvereinen und Fraktionen des Stadtrates gemeinsam mit Experten weiterbearbeitet werden. Ziel ist es, den neuen Sportentwicklungsplan im III. Quartal 2024 vom Stadtrat beschließen zu lassen.

Kosten soweit bezifferbar

Gesamtkosten: 150.000 €
Eigenanteil: 100.000 €
Fördermittel (geplant): 50.000 €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder / Jugend / Familie
Kultur / Freizeit / Sport

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gem. den Vorgaben des ThürSFG.

Informell: Ja.
Die konkrete Planung der einzelnen Beteiligungsformate erfolgt gemeinsam mit den beauftragten externen Beratern.

Aktualisierungsdatum

17.11.2023

Versionsnummer

2.0

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