Weitere Informationen zum Vorhaben
Teile des Bebauungsplans sind bereits als Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan (FNP) 2006 dargestellt. Auch in der aktuellen Fortschreibung des FNP ist die Beibehaltung der Darstellung als Wohnbaufläche vorgesehen. Neben der Darstellung als Wohnbaufläche wird der nördliche Bereich des Geltungsbereichs als Grünfläche dargestellt. In der Wohnbauflächenkonzeption 2035 ist die Potenzialfläche als mittelfristig zu entwickelnder Wohnbaustandort (B1) benannt.
Überschlägig wird dabei von 30 Wohneinheiten im Einfamilienhaussegment ausgegangen. In Verbindung mit den Aussagen des FNP, ist das geplante Wohngebiet auch in der „Entwicklungskonzeption für die ländlichen Ortsteile und historischen Ortskerne der Stadt Jena“ benannt. Der Ortsteil Isserstedt soll zu einem lebendigen, vielgestaltigen und attraktiven Wohnort entwickelt werden.
Mit der Planaufstellung werden vordringlich folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung von Baurecht für ein Wohngebiet (kleinteiliger Wohnungsbau)
- Ausweisung von öffentlichen Grünflächen zur Ortsrandausbildung
- Ausweisung von Flächen für den Artenschutz im Bereich der Hochspannungsleitungen innerhalb des Geltungsbereichs
- Sicherung der notwendigen verkehrlichen und medienseitigen Erschließung
- Einbeziehung der noch unbebauten Teile von privaten Grundstücken in den Geltungsbereich.
Zur Sicherung der Durchsetzbarkeit der im Plan verfolgten Ziele soll parallel eine Vorkaufsrechtsatzung verabschiedet werden.
Letzter Beschluss zum Vorhaben
- Beschlussvorlage 22/1292- BV – Beschluss des Stadtrates vom 16.11.2022 „Satzung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB über das Vorkaufsrecht an Grundstücken „Am Kleinromstedter Weg in Isserstedt"“
- Beschlussvorlage 22/1291-BV- Beschluss des Stadtrates vom 16.11.2022 „Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans B-Is 10 "Wohnen am Kleinromstedter Weg"“
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Einleitungsbeschluss sowie die Satzung wurden vom Stadtrat am 16.11.2022 beschlossen. Die Vorkaufsrechtsatzung trat am 16.12.2022 mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 50/22 [PDF] in Kraft.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Mit dem Beschluss des Stadtrats kann mit der Erarbeitung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes begonnen werden, derzeit ruht das Verfahren. Es ist daher offen, wann die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen wird.
Kosten soweit bezifferbar
ca. 50.000 €
Betroffenes Gebiet
Isserstedt
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
Aktualisierungsdatum
14.09.2023
Versionsnummer
2.0
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