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Jugendförderplan 2023 / 2024

Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Angebote der Jugendarbeit zu unterbreiten.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Die Erarbeitung des Jugendförderplans wird durch den Unterausschuss Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit begleitet und maßgeblich mitgestaltet. Grundlage der Planung sind die jährlichen Qualitätsgespräche mit den freien Trägern, die Evaluation der offenen Jugendarbeit und entsprechende Sozialdaten. Auf dieser Grundlage werden der planerische Bedarf, die Ziele und der Leistungskatalog erarbeitet. Dieses Planungsverfahren ist im Freistaat Thüringen allgemein anerkannt.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 22/1634- BV – Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.12.2022 „Jugendförderplan 2023“

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Jugendförderplan wurde am 07.12.2022 im Jugendhilfeausschuss beschlossen, er hat eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2024.

Kosten soweit bezifferbar

2023
Gesamtkosten der Maßnahme: 5.031.434 €
Maßnahmenbezogene Einnahmen: 2.357.843 €
Eigenanteil: 2.673.591 €

2024
Gesamtkosten der Maßnahme: 5.181.158 €
Maßnahmenbezogene Einnahmen: 2.301.636 €
Eigenanteil: 2.879.522 €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bildung / Wissenschaft
Kinder / Jugend / Familie

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Es erfolgt die Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII.

Informell: Ja.
Im Planungszeitraum wird die Jenaer Jugendstudie durchgeführt. Themenschwerpunkt bildet der Planungsraum Lobeda. Unter Berücksichtigung wird eine vertiefte Analyse des Bedarfes und der bestehenden Angebote und Dienste erarbeitet.

Aktualisierungsdatum

13.02.2023

Versionsnummer

1.0

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