Jugendförderplan 2023 / 2024
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Angebote der Jugendarbeit zu unterbreiten.
Die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Dabei ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Angebote der Jugendarbeit zu unterbreiten.
Die Erarbeitung des Jugendförderplans wird durch den Unterausschuss Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit begleitet und maßgeblich mitgestaltet. Grundlage der Planung sind die jährlichen Qualitätsgespräche mit den freien Trägern, die Evaluation der offenen Jugendarbeit und entsprechende Sozialdaten. Auf dieser Grundlage werden der planerische Bedarf, die Ziele und der Leistungskatalog erarbeitet. Dieses Planungsverfahren ist im Freistaat Thüringen allgemein anerkannt.
Der Jugendförderplan wurde am 07.12.2022 im Jugendhilfeausschuss beschlossen, er hat eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024.
Die Fortschreibung erfolgt im Jahr 2024.
2023
Gesamtkosten der Maßnahme: 5.031.434 €
Maßnahmenbezogene Einnahmen: 2.357.843 €
Eigenanteil: 2.673.591 €
2024
Gesamtkosten der Maßnahme: 5.181.158 €
Maßnahmenbezogene Einnahmen: 2.301.636 €
Eigenanteil: 2.879.522 €
Gesamtes Stadtgebiet
Bildung / Wissenschaft
Kinder / Jugend / Familie
Formell: Ja.
Es erfolgt die Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII.
Informell: Ja.
Im Planungszeitraum wird die Jenaer Jugendstudie durchgeführt. Themenschwerpunkt bildet der Planungsraum Lobeda. Unter Berücksichtigung wird eine vertiefte Analyse des Bedarfes und der bestehenden Angebote und Dienste erarbeitet.
13.02.2023
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