Logo - Header

Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 48 "Wohnen am alten Weinberg"

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von ca. 25 Wohneinheiten in vier Wohngebäuden.  Der Geltungsbereich hat sich gegenüber der ursprünglichen Planung reduziert. Die bisherige Bezeichnung des Bebauungsplanes wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Vorhabenträgers beibehalten.

Wie bereits das Ursprungs- und das Aufhebungsverfahren soll auch das neue Planverfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Vordringliche Planungsziele sind:

  • Entwicklung, Neuordnung und Sicherung von Flächen für die Errichtung von vier Wohngebäuden mit ca. 25 Wohnungen und erforderlichen Nebenanlagen,
  • Treffen gestalterischer Festsetzungen in Bezug auf die Hochbauten und Freiflächen,
  • Sicherung des Vorhandenen Wanderweges und der Erschließung der nordwestlich daran angrenzenden privaten Teilflächen,
  • Förderung einer effizienten Energieversorgung durch Nutzung solarer Energie,
  • Schließung lokaler Wasserkreisläufe durch Rückhaltung, Nutzung und - sofern möglich - Versickerung von Regenwasser auf dem Baugrundstück,
  • Unterbringung der erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrundstück.

Informationen zur ursprünglichen Planung können Sie in diesem Eintrag nachlesen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 25/0387-BV - Empfehlung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 19.06.2025 "Einleitungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 48 "Wohnen am alten Weinberg""
  • Beschlussvorlage 25/0386-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 19.06.2025 "Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet des alten Weinbergs östlich der Papiermühle und nördlich der Erfurter Straße"

Aktueller Bearbeitungsstand

Über den Antrag zur Einleitung soll der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss am 19.06.2025 entscheiden. Der Einleitungsbeschluss soll dem Stadtrat am 27.08.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Mit dem Einleitungsbeschluss kann die Erarbeitung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes beginnen.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten der Planung übernimmt der Vorhabenträger.

Betroffenes Gebiet

Jena-West

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

20.06.2025

Versionsnummer

1.0

Ihre Hinweise zum Vorhaben

Hinweis einreichen

Links