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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 48 "Wohnen am alten Weinberg"

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von ca. 25 Wohneinheiten in vier Wohngebäuden.  Der Geltungsbereich hat sich gegenüber der ursprünglichen Planung reduziert. Die bisherige Bezeichnung des Bebauungsplanes wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Vorhabenträgers beibehalten.

Wie bereits das Ursprungs- und das Aufhebungsverfahren soll auch das neue Planverfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Vordringliche Planungsziele sind:

  • Entwicklung, Neuordnung und Sicherung von Flächen für die Errichtung von vier Wohngebäuden mit ca. 25 Wohnungen und erforderlichen Nebenanlagen,
  • Treffen gestalterischer Festsetzungen in Bezug auf die Hochbauten und Freiflächen,
  • Sicherung des Vorhandenen Wanderweges und der Erschließung der nordwestlich daran angrenzenden privaten Teilflächen,
  • Förderung einer effizienten Energieversorgung durch Nutzung solarer Energie,
  • Schließung lokaler Wasserkreisläufe durch Rückhaltung, Nutzung und - sofern möglich - Versickerung von Regenwasser auf dem Baugrundstück,
  • Unterbringung der erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrundstück.

Informationen zur ursprünglichen Planung können Sie in diesem Eintrag nachlesen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 25/0387-BV - Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2025 "Einleitungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 48 "Wohnen am alten Weinberg""
  • Beschlussvorlage 25/0386-BV - Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses vom 19.06.2025 "Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet des alten Weinbergs östlich der Papiermühle und nördlich der Erfurter Straße"

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.08.2025 die Einleitung des Planverfahrens beschlossen. Damit kann die Erarbeitung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes beginnen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Sobald der Vorentwurf erarbeitet ist, soll die Öffentlichkeit frühzeitig über diesen informiert und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB’s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2026.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten der Planung übernimmt der Vorhabenträger.

Betroffenes Gebiet

Jena-West

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

28.08.2025

Versionsnummer

1.0

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