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Bebauungsplan B-J 39 "Bachstraße"

Die Konzentration des Universitätsklinikums am Standort Lobeda erfordert planerische Überlegungen zur Umnutzung und Weiterentwicklung des Bereichs "Bachstraße".

Weitere Informationen zum Vorhaben

Letzter Beschluss zum Vorhaben

    • Berichtsvorlage 20/0382-BE - Bericht an den Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss am 29.06.2020 "Aktueller Stand Entwicklungsbereich "Bachstraßen-Areal""
    • Beschlussvorlage 19/2293-BV - Beschluss des Stadtrates vom 08.05.2019 "Ankaufskonzept für das Bachstraßenareal"
    • Beschlussvorlage 15/0336-BV - Beschluss des Stadtrates vom 22.04.2015 "Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan B-J 39 "Bachstraße""

    Aktueller Bearbeitungsstand

    Am 08.05.2019 hat der Stadtrat per Beschluss den Oberbürgermeister beauftragt, ihm bis Ende des Jahres 2019 ein integriertes Konzept für die städtebauliche Entwicklung des Bachstraßenareals vorzulegen, das Art und Umfang der Bebauung sowie die Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe, öffentliche Nutzung etc.) skizziert. Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Freistaat Thüringen zu verhandeln. Ziel sollte es sein, Teilflächen zu erwerben.

    Im Februar 2020 informierte das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG), dass eine Nachnutzung des Areals durch die Friedrich-Schiller-Universität als Wissenschaftscampus geprüft wird. Durch das TMWWDG wurde ein Büro mit der Erarbeitung eines Masterplans mit einem groben städtebalichen Konzept sowie eines Nachnutzungskonzeptes. Der Prozess der Erarbeitung wird durch die Stadt begleitet und ermöglicht so die parallele Weiterbearbeitung des städtebaulichen Rahmenplans "Westliche Innenstadt" für das gleichnamige Sanierungsgebiet.

    Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

    Da sowohl der Masterplan als auch der städtebauliche Rahmenplan die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans bilden, wird der Vorentwurf derzeit nicht weiter bearbeitet.

    Kosten soweit bezifferbar

    -

    Betroffenes Gebiet

    Jena-Zentrum

    Schwerpunktmäßig betroffene Themen

    Bauen / Wohnen
    Kinder / Jugend / Familie
    Stadtentwicklung / Stadtplanung
    Verkehr / Mobilität

    Bürgerbeteiligung

    Formell: Ja.
    Die Beteiligung erfolgt im Rahmen des Planverfahrens gem. BauGB.

    Informell: Ja.
    Die über das gesetzliche Maß hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit am Planverfahren wird in Abhängigkeit von den Planungszielen gem. der Bürgerbeteiligungssatzung (BBS) definiert.

    Aktualisierungsdatum

    24.09.2020

    Versionsnummer

    3.0

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