Logo - Header

Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 41 "Quartier 22"

Die GW Projects GmbH plant auf der Baufläche zwischen Frauengasse und Steinweg die Errichtung eines gemischt genutzten Quartiers mit Wohnungen, Büros und Einzelhandel.

Um die umfassenden Veränderungen gegenüber dem bisherigen Planungsstand zu verdeutlichen, erfolgte die Umbenennung von "Steinwegtower" in "Quartier 22".

Weitere Informationen zum Vorhaben

Der erste Vorentwurf des vorhabenbezogene Bebauungsplanes wurde von 2019 – 2021 unter der Bezeichnung „Steinwegtower“ erarbeitet.

Die Bewertung der eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und modifizierte Entwicklungsvorstellungen der Vorhabenträgerin führten im Nachgang zu einer schrittweisen Überarbeitung des planerischen Konzeptes. Dazu fanden im Verlauf des Jahres 2020 bis Anfang 2021 mehrere Abstimmungsrunden zwischen der Vorhabenträgerin, dem beauftragten Planungsbüro sowie der Stadtverwaltung statt.

Im Ergebnis wurde auf die ursprünglich vorgesehene Hotelnutzung verzichtet und die Hauptnutzung des Hochpunktes zu Gunsten von Wohnzwecken geändert. Der Hochpunkt wurde in der Höhe auf unter 50 m reduziert und in seiner Form und Ausprägung wesentlich verschlankt.

Im Einzelnen sind folgende Nutzungen beabsichtigt:

  • Hochpunkt mit integrierter Tiefgaragenzufahrt von der Straße Am Eisenbahndamm im Erdgeschoss,
  • Büronutzungen und Technik in den folgenden 4 Geschossen sowie 10 Wohnetagen mit Zweiraumwohnungen und jeweils 2 Wohngemeinschaften;
  • Gebäude entlang der Frauengasse mit ausschließlich mittleren und größeren Wohnungen;
  • eingeschossige Überbauung im Innenhof mit ca. 200 Fahrradstellplätzen, außerdem ca. 750 m² Einzelhandelsfläche mit Zugang von der Ecke Steinweg / Am Eisenbahndamm;
  • Büronutzung in den oberen Etagen des Eckbaus Steinweg / Am Eisenbahndamm;
  • Tiefgarage im Untergeschoss mit ca. 80 Pkw-Stellplätzen sowie weiteren ca. 120 Fahrradstellplätzen.

Im überarbeitetem Konzept ist vorgesehen, die erforderlichen Stellplätze teils in einer Tiefgarage nachzuweisen und teils per Baulast in zumutbarer Entfernung zu sichern, eventuell auch in kleinerem Umfang abzulösen.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 19/0004-BV – Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2021 "VBB-J 41 "Steinweg Tower" – Änderung der Planungsziele und Fortführung des Planverfahrens als VBB-J 41 „Quartier 22““
  • Beschlussvorlage 19/0004-BV - Beschluss des Stadtrates vom 05.06.2019 "Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 41 "Steinweg Tower"- Verlängerung der Auslegungsfrist und Ergänzung der Auslegungsunterlagen"
  • Beschlussvorlage 18/1701-BV - Beschluss des Stadtrates vom 18.04.2018 "Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 41 "Steinweg Tower""
  • Beschlussvorlage 18/1700-BV - Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.03.2018 "Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Steinweg Tower""

Aktueller Bearbeitungsstand

In seiner Sitzung am 19.05.2021 hat der Stadtrat den geänderten Planungszielen zugestimmt. Die erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 09. bis einschließlich 23.07.2021. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel für die Dauer von vier Wochen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die eingehenden Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen werden gesichtet und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Erarbeitung des Planentwurfs bewertet. Der Planentwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich auszulegen, dazu ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird voraussichtlich im II. Quartal 2024 vorliegen.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten der Planung trägt die Vorhabenträgerin.

Betroffenes Gebiet

Jena-Zentrum

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zuge des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.

Informell: Nein.
Derzeit sid keine Gründe erkennbar, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit über das gesetzliche Maß hinaus erfordern.

Aktualisierungsdatum

20.11.2023

Versionsnummer

1.2

Ihre Hinweise zum Vorhaben

Hinweis einreichen